Sitzung: 06.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 18/0295
Antwort
der Verwaltung:
Herr
Pender fragt in o.g. Sitzung an, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, die
Parksituation in und an der Straße „Glashütter Kirchenweg“ zu erweitern und
dadurch die angespannte Verkehrssituation zu entschäfen.
Seitens
der Verkehrsaufsicht, des Ordnungsamtes, der Polizei und des
Straßenbaulastträgers wird die Örtlichkeit auch gemeinsam mit den
Busunternehmen seit mehreren Jahren regelmäßig in Augenschein genommen.
Es
konnte bis dato kein zwingender Handlungsbedarf festgestellt werden.
Die
in diesem Jahr stattgefundenen Kontrollen ergaben aber, dass die von Herrn
Pender genannten Feststellungen zum Teil zutreffen.
Fahrzeuge
fahren zum Ausweichen tatsächlich z.T. auf dem Gehweg, was insbesondere aus dem
Parkverhalten auf der Nordseite begründet liegt. Statt ganz in dem dafür
vorgesehenen Seitenstreifen zu parken, wird halb auf der Fahrbahn gestanden.
Auch
fehlt es auf der Südseite aufgrund des hohen Parkdrucks an
Ausweichmöglichkeiten, so dass es regelmäßig zu Schwierigkeiten im
Verkehrsfluss insbesondere dann kommt, wenn der Bus die Straße befährt.
Zu
schnelles Fahren konnte in der Straße nicht festgestellt werden. Aufgrund der
Parkverkehre ist ein zu schnelles Fahren auch kaum möglich.
Der
als „schwerer Unfall“ beschriebene Vorfall ist laut dem Polizeirevier
Norderstedt ein S 3 –Unfall.
Zur
Kategorie S 3 zählen alle übrigen Verkehrsunfälle (z.B. Auffahren, Abkommen von
der Fahrbahn, Fehler beim Anfahren etc.). Für die Polizei besteht für die Art
von Unfällen sogar ein Unfallaufnahmeverbot. Bei dem beschriebenen Unfall ist
der Fahrer aufgrund eines eigens verursachten Fahrfehlers von seiner Fahrbahn
abgekommen. Eine Ursache in den Straßen- und Verkehrsverhältnissen wird laut
Polizei in diesem Fall nicht gesehen.
Um
die o.g. Problematik zu verringern, wurde seitens der Verkehrsaufsicht unter
Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers entschieden mittels
Haltverboten den ruhenden Verkehr zu ordnen.
Auf
der Südseite werden mittels Haltverboten Ausweichbuchten geschaffen. Auf der
Nordseite wird das Parken auf der Fahrbahn mittels eines Haltverbots untersagt.
Es kann weiterhin im Seitenstreifen ordnungsgemäß gestanden werden.
Zudem
werden auf Höhe der Kita Bügel gesetzt, so dass hier nicht mehr auf den Gehweg
ausgewichen werden kann.
Außerdem
wird Kontakt mit den dort ansässigen Unternehmen aufgenommen, um nochmals auf
die Parkproblematik hinzuweisen und mit der Bitte, dass auf unternehmenseigene
Parkplätze hingewiesen werden sollte.