Beschluss: Kenntnisnahme

Antwort der Verwaltung:

 

Herr Pender fragt in o.g. Sitzung an, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, die Parksituation in und an der Straße „Glashütter Kirchenweg“ zu erweitern und dadurch die angespannte Verkehrssituation zu entschäfen.

 

Seitens der Verkehrsaufsicht, des Ordnungsamtes, der Polizei und des Straßenbaulastträgers wird die Örtlichkeit auch gemeinsam mit den Busunternehmen seit mehreren Jahren regelmäßig in Augenschein genommen.

 

Es konnte bis dato kein zwingender Handlungsbedarf festgestellt werden.

 

Die in diesem Jahr stattgefundenen Kontrollen ergaben aber, dass die von Herrn Pender genannten Feststellungen zum Teil zutreffen.

 

Fahrzeuge fahren zum Ausweichen tatsächlich z.T. auf dem Gehweg, was insbesondere aus dem Parkverhalten auf der Nordseite begründet liegt. Statt ganz in dem dafür vorgesehenen Seitenstreifen zu parken, wird halb auf der Fahrbahn gestanden.

 

Auch fehlt es auf der Südseite aufgrund des hohen Parkdrucks an Ausweichmöglichkeiten, so dass es regelmäßig zu Schwierigkeiten im Verkehrsfluss insbesondere dann kommt, wenn der Bus die Straße befährt.

 

Zu schnelles Fahren konnte in der Straße nicht festgestellt werden. Aufgrund der Parkverkehre ist ein zu schnelles Fahren auch kaum möglich.

 

Der als „schwerer Unfall“ beschriebene Vorfall ist laut dem Polizeirevier Norderstedt ein S 3 –Unfall.

 

Zur Kategorie S 3 zählen alle übrigen Verkehrsunfälle (z.B. Auffahren, Abkommen von der Fahrbahn, Fehler beim Anfahren etc.). Für die Polizei besteht für die Art von Unfällen sogar ein Unfallaufnahmeverbot. Bei dem beschriebenen Unfall ist der Fahrer aufgrund eines eigens verursachten Fahrfehlers von seiner Fahrbahn abgekommen. Eine Ursache in den Straßen- und Verkehrsverhältnissen wird laut Polizei in diesem Fall nicht gesehen.

 

Um die o.g. Problematik zu verringern, wurde seitens der Verkehrsaufsicht unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers entschieden mittels Haltverboten den ruhenden Verkehr zu ordnen.

 

Auf der Südseite werden mittels Haltverboten Ausweichbuchten geschaffen. Auf der Nordseite wird das Parken auf der Fahrbahn mittels eines Haltverbots untersagt. Es kann weiterhin im Seitenstreifen ordnungsgemäß gestanden werden.

 

Zudem werden auf Höhe der Kita Bügel gesetzt, so dass hier nicht mehr auf den Gehweg ausgewichen werden kann.

 

Außerdem wird Kontakt mit den dort ansässigen Unternehmen aufgenommen, um nochmals auf die Parkproblematik hinzuweisen und mit der Bitte, dass auf unternehmenseigene Parkplätze hingewiesen werden sollte.