Sitzung: 27.09.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: A 18/0418
Beschluss
Es besteht einvernehmen, dass der Antrag in
die folgenden zwei Prüfanträge abgeändert wird:
Prüfantrag 1:
DGE-Zertifizierung
als Pflichtkriterium bei der Auftragsvergabe an externe Anbieter für die
Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten und Horten.
Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern die DGE-Zertifizierung als
Pflichtkriterium bei der Auftragsvergabe umsetzbar ist und mit welchen
finanziellen Auswirkungen dies verbunden wäre. Außerdem soll geprüft werden, ob
es dadurch zu einem erhöhten Aufwand bei der Evaluation der Leistungsnachweise
kommt oder nicht.
Prüfantrag 2:
Bio-Anteil
und –Zertifizierung als Pflichtkriterium bei der Auftragsvergabe an externe Anbieter
für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertagesstätten und Horten in
Anlehnung an das Bremer-Modell.
Die
Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Prüfsystem analog dem Bremer-Modell
in Norderstedt bei der Auftragsvergabe eingeführt werden kann und welche
finanziellen Auswirkungen dies mit sich bringen würde.
Abstimmung:
Es besteht Einvernehmen, dass über beide Anträge
zusammen abgestimmt wird.
Die beiden Prüfanträge werden mit 11 Ja-Stimmen
einstimmig beschlossen.