Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

Die Änderung der „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie der Stadtwerke Norderstedt“ wird aufgrund des Beschlusses des Stadtwerkeausschusses vom 24.10.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 in der Fassung der Anlage zur Vorlage Nr. B 18/0442/1 vorgenommen.


Protokollberichtigung vom 06.11.2018:

Abstimmung:

Bei 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

 

 

Nachtrag zur Sitzung:

Am 25.10.2018 sind im Laufe des Tages die Änderungen für die drei noch für 2019 offenen Umlagen (KWK Umlage; NEV-Umlage und Umlage abschaltbare Lasten) veröffentlicht worden – sie sind etwas gesunken.

 

Es ergibt sich damit für 2019 eine Preisanpassung in Höhe von 2,63 Ct/kWh netto (3,13 Ct/kWh brutto).

 

Die aktualisierte Tabelle aus der Berechnungsdatei zur Preisanpassung zeigt die Herleitung der Änderung der Grundversorgungspreise zum 1. Januar 2019:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abbildung 1: Herleitung Änderung der Grundversorgungspreise zum 01.01.2019 (Herleitung Tarif E)

 

Die Preise sind in die nun endgültige Anlage 1 zur Beschlussvorlage (Preise alt – Preise neu) eingetragen, siehe Anlage 6.