Sitzung: 03.12.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: B 18/0524
Beschluss
Dienstreisen der
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, die drei Tage und einen Betrag in
Höhe von 1.500,00 Euro nicht überschreiten und innerhalb des Bundesgebietes
durchgeführt werden, gelten grundsätzlich als durch den Hauptausschuss
genehmigt.
Weiterhin
genehmigungspflichtig durch den Hauptausschuss sind Auslandsdienstreisen der
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie Dienstreisen, die mehr als
drei Tage dauern.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.