Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss

 

Dienstreisen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, die drei Tage und einen Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro nicht überschreiten und innerhalb des Bundesgebietes durchgeführt werden, gelten grundsätzlich als durch den Hauptausschuss genehmigt.

 

Weiterhin genehmigungspflichtig durch den Hauptausschuss sind Auslandsdienstreisen der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters sowie Dienstreisen, die mehr als drei Tage dauern.


Abstimmung:

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.