Protokollberichtigung vom 13.12.2018

 

Beschluss

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen B 316 A

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2 zur Vorlage B 18/0556/1) werden

 

berücksichtigt

8.1, 23.7

 

teilweise berücksichtigt

23.8

 

nicht berücksichtigt

-

 

zur Kenntnis genommen

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8.2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23.1, 23.2, 23.3, 23.4, 23.5, 23.6, 23.9, 23.10, 23.11, 23.12, 23.13, 23.14, 23.15, 23.16, 23.17, 24, 25, 26, 27

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der Vorlage B 18/0556/1 Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 8 zur Vorlage B 18/0556/1) werden

 

berücksichtigt

1

 

teilweise berücksichtigt

-

 

nicht berücksichtigt

-

 

zur Kenntnis genommen

-

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der Vorlage B 18/0556/1 Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 316 A Norderstedt "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nordöstlich des "Müllberges",

Gebiet: Nordwestlich der Kreuzung Rathausallee und Oadby-and-Wigston Straße, nordöstlich des "Müllberges", Teile des Flurstücks Nr. 18/275, Flur 07, Gemarkung Garstedt

 

bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B 18/0556/1) in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.09.2018 und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B 18/0556/1) in der zuletzt geänderten Fassung vom 05.12.2018, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 19.11.2018 (Anlage 6 zur Vorlage B 18/0556/1) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39

 

davon anwesend 38; Ja-Stimmen: 38; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

Damit einstimmig angenommen.