Sitzung: 17.01.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 18/0434
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 336
Norderstedt "südwestlich Verkehrsknoten Ochsenzoll", Gebiet: zwischen
Langenhorner Chaussee und Tarpenbek, südlich Segeberger Chaussee beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung
vom.15.10.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B
18/0434). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Sicherung von Wohnbauflächen für betreutes Wohnen
·
Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum
·
Sicherung von öffentlichen Grünflächen für eine
Parkanlage
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.
b)
Gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens, Bebauungsplan Nr. 336 Norderstedt "südwestlich Verkehrsknoten
Ochsenzoll", Gebiet: zwischen Langenhorner Chaussee und Tarpenbek, südlich
Segeberger Chaussee (Anlage 2 zur
Vorlage B 18/0434) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das Bebauungskonzept (Anlagen 4 und 5 zur Vorlage B 18/0434) werden als Grundlage
für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2,
3, 4, 6, 7, 8, 11 und 13 der Anlage 7 der Vorlage B 18/0434 durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14 ; Ja-Stimmen: 6 ; Nein-Stimmen:
8 ; Stimmenenthaltung: 0
damit abgelehnt.