Beschluss

a)     Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 336 Norderstedt "südwestlich Verkehrsknoten Ochsenzoll", Gebiet: zwischen Langenhorner Chaussee und Tarpenbek, südlich Segeberger Chaussee beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom.15.10.2018 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 18/0434). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Sicherung von Wohnbauflächen für betreutes Wohnen

·         Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum

·         Sicherung von öffentlichen Grünflächen für eine Parkanlage

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

b)    Gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, Bebauungsplan Nr. 336 Norderstedt "südwestlich Verkehrsknoten Ochsenzoll", Gebiet: zwischen Langenhorner Chaussee und Tarpenbek, südlich Segeberger Chaussee  (Anlage 2 zur Vorlage B 18/0434) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das Bebauungskonzept (Anlagen 4 und 5 zur Vorlage B 18/0434) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11 und 13 der Anlage 7 der Vorlage B 18/0434 durchzuführen.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.



Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14 ; Ja-Stimmen: 6 ; Nein-Stimmen: 8 ; Stimmenenthaltung: 0

damit abgelehnt.