Sitzung: 07.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0042
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff.
BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und
Tarpenbekstraße", Gebiet: östl. Glojenbarg, südl. Querpfad, nördl.
Tarpenbekstraße, beidseitig Heimpfad beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 17.01.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 2. zur Vorlage B 19/0042). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Städtebauliche Weiterentwicklung des Quartiers
·
Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der
baulichen Nutzung
·
Sicherung von öffentlich gefördertem Wohnraum
·
Verbesserung der Stellplatzsituation im Quartier
·
Sicherung des vorhandenen Baumbestandes
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14 ;
Ja-Stimmen: 13 ; Nein-Stimmen: 1 ; Stimmenenthaltung: 0
damit mehrheitlich beschlossen.