Beschluss

 

a)    Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße", Gebiet: westlich und südwestlich Kohfuth, nördlich Stettiner Straße, östlich Gewerbegebiet Kösliner Weg beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 23.01.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 19/0052). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Umwandlung der gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße“, Gebiet: westlich und südwestlich Kohfuth, nördlich Stettiner Straße, östlich Gewerbegebiet Kösliner Weg (Anlage 1 zur Vorlage B 19/0052) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

Der Vorentwurf der 14. FNP-Änderung vom 23.01.2019 (Anlage 3 zur Vorlage B 19/0052) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 5 der Vorlage B 19/0052 durchzuführen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14


Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14 ; Ja-Stimmen: 13 ; Nein-Stimmen: 1 ; Stimmenenthaltung: 0

damit mehrheitlich beschlossen.