Sitzung: 07.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0052
Beschluss
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Westlich Kohfurth, nördlich Stettiner
Straße", Gebiet: westlich und südwestlich Kohfuth, nördlich Stettiner
Straße, östlich Gewerbegebiet Kösliner Weg beschlossen.
Der Geltungsbereich ist
in der Planzeichnung vom 23.01.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in
Anlage 2 zur Vorlage B 19/0052). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele
angestrebt:
·
Umwandlung der gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
b)
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1
BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens 14. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Westlich Kohfurth,
nördlich Stettiner Straße“, Gebiet: westlich und südwestlich Kohfuth, nördlich
Stettiner Straße, östlich Gewerbegebiet Kösliner Weg (Anlage 1 zur Vorlage B 19/0052) die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Vorentwurf der 14. FNP-Änderung vom 23.01.2019
(Anlage 3 zur Vorlage B 19/0052)
wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 5 der
Vorlage B 19/0052 durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14 ;
Ja-Stimmen: 13 ; Nein-Stimmen: 1 ; Stimmenenthaltung: 0
damit mehrheitlich
beschlossen.