Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

a)    Der Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ soll auf Grundlage folgender Rahmenvorgaben aus dem Mobilitätskonzept weiterbearbeitet werden:

 

-                    kreuzungsfreie Führung verschiedene Verkehrsarten

-                    alle Fahrbeziehungen bleiben offen, der Verkehr wird gerecht auf die angrenzenden Straßen, Mühlenweg und Harckesheyde, verteilt

-                    der ruhende Verkehr wird an den Rändern in Quartiersgaragen oder in Tiefgaragen untergebracht

-                    der Stellplatzschlüssel für private Stellplätze wird mit 1 : 0 über das gesamte Quartier festgelegt

-                    es werden keine öffentlichen Besucherparkplätze hergestellt

-                    die ÖPNV-Erschließung des Quartiers und der Siedlung Harkshörn erfolgt mit Minibussen über die Harckesheyde, Oststraße, Mühlenweg

-                    angestrebt wird eine zusätzliche innerquartierliche Erschließung mit autonom fahrenden Kleinbussen

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 0; Nein-Stimmen: 12; Stimmenenthaltung: 2, damit abgelehnt.

 

 

b)    Der Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ soll auf Grundlage folgender Rahmenvorgaben aus dem Mobilitätskonzept weiterbearbeitet werden:

 

-                    kreuzungsfreie Führung verschiedene Verkehrsarten

-                    alle Fahrbeziehungen bleiben offen, der Verkehr wird gerecht auf die angrenzenden Straßen, Mühlenweg und Harckesheyde, verteilt

-                    der ruhende Verkehr wird an den Rändern in Quartiersgaragen oder in Tiefgaragen untergebracht

-                    der private Stellplatzschlüssel wird mit 1 : 0,5 über das gesamte Quartier festgelegt

-                    es werden öffentlichen Besucherparkplätze mit einem reduzierten Schlüssel von 0,1 hergestellt

-                    die ÖPNV-Erschließung des Quartiers und der Siedlung Harkshörn erfolgt mit Minibussen über die Harckesheyde, Oststraße, Mühlenweg

-                    angestrebt wird eine zusätzliche innerquartierliche Erschließung mit autonom fahrenden Kleinbussen

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 3; Nein-Stimmen: 11 Stimmenenthaltung: 0, damit abgelehnt.

 

 

c)    Der Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ soll auf Grundlage folgender Rahmenvorgaben aus dem Mobilitätskonzept weiterbearbeitet werden:

 

-                    kreuzungsfreie Führung verschiedene Verkehrsarten

-                    alle Fahrbeziehungen bleiben offen, der Verkehr wird gerecht auf die angrenzenden Straßen, Mühlenweg und Harckesheyde, verteilt

-                    der ruhende Verkehr wird an den Rändern in Quartiersgaragen oder in Tiefgaragen untergebracht

-                    der private Stellplatzschlüssel wird mit 1 : 1 über das gesamte Quartier festgelegt

-                    es werden öffentlichen Besucherparkplätze mit einem Schlüssel von 0,2 hergestellt

-                    die ÖPNV-Erschließung des Quartiers und der Siedlung Harkshörn erfolgt mit Minibussen über die Harckesheyde, Oststraße, Mühlenweg

-                    angestrebt wird eine zusätzliche innerquartierliche Erschließung mit autonom fahrenden Kleinbussen

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 4; Stimmenenthaltung: 1, damit mehrheitlich angenommen.

 

d)    Änderungsantrag von Herrn Frahm

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 1; Nein-Stimmen: 13; Stimmenenthaltung: 0, damit abgelehnt.