Sitzung: 14.12.2000 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0616
Herr
Erster Stadtrat Dr.Freter erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der
Ausschussmitglieder.
Der
Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt dann einstimmig:
“Der
Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften empfiehlt der Stadtvertretung
folgenden Beschluss:
“Die
Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt werden um Punkt 2.4.6. wie folgt
ergänzt:
Punkt
2.4.6. Nutzung der TriBühne
Den
Kulturträgern und für die Nutzung von städtischen Räumen förderungswürdigen
Künstlerinnen und Künstlern werden einmal jährlich die entstehenden
Mietzahlungen für Räumlichkeiten der TriBühne in ihrer Grundausstattung für
einen Veranstaltungstag und ggf. eine Probe, die am Veranstaltungstag oder an
einem anderen Tag stattfinden kann, mit 100 % bezuschusst. Die Abrechnung
erfolgt direkt zwischen der TriBühne und der Stadt Norderstedt , FORUM , Kultur
und Städtepartnerschaften.
In
Punkt 2.4.2 “Förderungswürdige Kosten sind insbesondere” wird Spiegelstrich 5
wie folgt gefasst:
Miete
für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume mit Ausnahme der TriBühne
(Ausnahme siehe Punkt 2.4.6.)”
Diese
Regelung soll zum September 2003 überprüft werden.”
PROTOKOLLAUSZUG: 441