Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Erster Stadtrat Dr.Freter erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt dann einstimmig:

 

“Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

“Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt werden um Punkt 2.4.6. wie folgt ergänzt:

 

Punkt 2.4.6. Nutzung der TriBühne

 

Den Kulturträgern und für die Nutzung von städtischen Räumen förderungswürdigen Künstlerinnen und Künstlern werden einmal jährlich die entstehenden Mietzahlungen für Räumlichkeiten der TriBühne in ihrer Grundausstattung für einen Veranstaltungstag und ggf. eine Probe, die am Veranstaltungstag oder an einem anderen Tag stattfinden kann, mit 100 % bezuschusst. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der TriBühne und der Stadt Norderstedt , FORUM , Kultur und Städtepartnerschaften.

 

In Punkt 2.4.2 “Förderungswürdige Kosten sind insbesondere” wird Spiegelstrich 5 wie folgt gefasst:

 

Miete für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume mit Ausnahme der TriBühne (Ausnahme siehe Punkt 2.4.6.)”

 

Diese Regelung soll zum September 2003 überprüft werden.”

 

 

PROTOKOLLAUSZUG:                    441