Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 339 Norderstedt "zwischen Berliner Allee, Schumanstraße und Adenauerplatz", Gebiet: östlich Berliner Allee / nördlich Schumanstraße / westlich Adenauerplatz - Linie U1 / südlich der Wohnbebauung Kohfurth 4 - 6a beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 11.04.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 19/0196). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung von Baurechten für verdichteten Geschosswohnungsbau
  • Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Schaffung von Baurechten für öffentlich geförderten Wohnraum
  • Sicherung des vorhandenen Baumbestandes
  • Errichtung einer Kindertagesstätte
  • Schaffung von Baumbestand entlang der Schumannstraße


Der Flächennutzungsplan, der für diesen Bereich gemischte Bauflächen (M) darstellt ist entsprechend zu ändern (siehe Vorlage Nr. 10).

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14; davon anwesend: 14;

Ja-Stimmen: 13 / Stimmenenthaltung: 1; damit mehrheitlich beschlossen.