Sitzung: 02.05.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: B 19/0196
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 339
Norderstedt "zwischen Berliner Allee, Schumanstraße und
Adenauerplatz", Gebiet: östlich Berliner Allee / nördlich Schumanstraße /
westlich Adenauerplatz - Linie U1 / südlich der Wohnbebauung Kohfurth 4 - 6a
beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 11.04.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter
Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 19/0196). Diese Planzeichnung ist Bestandteil
des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung von Baurechten für verdichteten Geschosswohnungsbau
- Nachverdichtung durch Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung
- Schaffung von Baurechten für öffentlich geförderten Wohnraum
- Sicherung des vorhandenen Baumbestandes
- Errichtung einer Kindertagesstätte
- Schaffung von Baumbestand entlang der Schumannstraße
Der
Flächennutzungsplan, der für diesen Bereich gemischte Bauflächen (M) darstellt
ist entsprechend zu ändern (siehe Vorlage Nr. 10).
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
Abstimmung:
Gesetzliche
Anzahl der Ausschussmitglieder: 14; davon anwesend: 14;
Ja-Stimmen:
13 / Stimmenenthaltung: 1; damit mehrheitlich beschlossen.