Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Einige Entsorgungsträger haben, um die Problematik der Verunreinigungen an den Containerstandorten in den Griff zu bekommen, Patenschaften für die o. g. Containerstandorte eingeführt.

 

Da sich die Patenschaften in anderen Städten bewährt haben und andere Entsorgungsträger dies ebenfalls anstreben, plant auch das Betriebsamt, probeweise auf 1 Jahr, die Einrichtung von Patenschaften für die o. g. Containerstandorte ab 2001 wie folgt:

 

Norderstedter und Norderstedterinnen übernehmen für einen Containerstandort in ihrer Nähe die Patenschaft.

Die Patenschaft übernehmen heißt:

 

·         das Mindestalter beträgt 16 Jahre,

·         die Container werden 1 x täglich von dem Paten angesehen,

·         über die täglichen Kontrollen ist ein Protokoll zu führen,

·         ist die Betreuung über einen längeren Zeitraum nicht möglich, muss das Betriebsamt informiert werden,

·         bei kleinen Verunreinigungen, wie z. B. Ablagerung von Pappkartons oder Altglas, werden die Paten die Abfälle ordnungsgemäß in die Container einwerfen. Bei größeren Mengen Ablagerungen von Glas, Papier oder Altkleidern bzw. Ablagerung von Restabfall, DSD-Abfällen, Sonderabfällen o. ä. würde ein Anruf im Rathaus erfolgen.

·         Die Telefonkosten werden über die Aufwandsentschädigung abgedeckt.

·         Verursacher von Abfallablagerungen an den jeweiligen Standorten werden je nach Gefühl von dem Paten angesprochen und auf die ordnungsgemäße Entsorgung hingewiesen, bzw. der Pate gibt die Verursacherdaten an das Betriebsamt weiter.

·         Für die Tätigkeit des Paten wird eine Aufwandsentschädigung von DM 50,00 / Monat gezahlt (Grundlage hierfür ist das o. g. Protokoll). Sollten 10 Paten gewonnen werden können, ergäbe das eine jährliche Ausgabe von DM 6,000,00 / Jahr.

·         Eine entsprechende Schulung der Paten erfolgt durch das Betriebsamt.

·         Die Paten erhalten eine sog. Bestellungsurkunde, mit der sie sich bei Bedarf ausweisen können. Die Bestellungsurkunde ist befristet.

·         Für sog. “Problemstandorte” sind mehrere Paten erforderlich, damit diese Standorte mehrmals am Tag angesehen werden.

·         Bei nicht ordnungsgemäßer Ausübung der Patenschaft erfolgt eine Abberufung durch das Betriebsamt.