Sitzung: 15.11.2000 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0587
Der Ausschuss für
Umweltschutz hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 20.09.00 aufgefordert,
nach einem Alternativstandort im Bereich des Platanenweges zu suchen.
Im Rahmen der Verdichtung der
Containerstandorte für Altpapier und Altglas war die Neueinrichtung eines
Containerstandortes in der Heidbergstraße vorgesehen.
Da Ecke Heidbergstraße /
Möllner Weg 2 – 44 bereits eine Pflasterung vorhanden war und der Standort
hinsichtlich der Sichtverhältnisse der Anwohner relativ geschützt lag, erfolgte
im Mai 1999 die Aufstellung der Container an diesem Platz.
Da die Entfernung zum
anliegenden Haus unterschätzt wurde, erfolgte die Suche nach einem anderen
geeigneten Standort in näherer Umgebung.
Hier wurden folgende Alternativstandorte,
die im anliegenden Plan (Anlage 1) eingezeichnet sind, überprüft:
a) Heidbergstraße,
Höhe Haus-Nr. 59, Parkplatz
b) Heidbergstraße,
Höhe Haus-Nr. 41, Parkplatz
c) Heidbergstraße /
Rüsternweg
d) Platanenweg
In den Straßen Im Grunde, Buchentwiete,
Buckhörner Moor, Pappelstieg, Kastanienweg,
Ulmenweg, Rüsternweg, Malenter Weg und Lütjenburger Weg, die sich im Bereich
des Platanenweges befinden, konnte kein Alternativstandort gefunden werden.
Die Alternativen a) und b)
kommen nicht in Frage, da eine Entleerung der Container durch die
Entsorgungsfahrzeuge nicht gegeben ist.
Die Alternative c) kommt auf
Grund der örtlichen Nähe zum nächsten Wohnhaus nicht zum Tragen.
Entlang des Platanenweges
(Alternative d)) wurde die öffentliche Parkplatzfläche ggü. Haus-Nr. 3 als am
geeignetsten angesehen, sodass hier, nachdem auch seitens der Verkehrsaufsicht
und des Teams Verkehrsflächen keine Bedenken gegen die Aufstellung bestanden,
am 17.03.2000 eine Aufstellung der Container erfolgte.
Auf Grund eingehender
Beschwerden der Anwohner des Platanenweges wurde erneut vom Betriebsamt nach
einer geeigneteren Lösung gesucht, u. a. erfolgte die Prüfung, eine Umstellung
ggf. auf die Fläche Buchenweg / Ulzburger Straße durchzuführen. Diese Fläche
schied jedoch aus unten aufgeführten Gründen aus (s. Nr. 3).
Ferner hat Herr Girnus,
wohnhaft im Platanenweg 3, in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am
18.10.2000 5 Alternativvorschläge unterbreitet.
Die Prüfung der Vorschläge
von Herrn Girnus, die ebenfalls im anliegenden Lageplan eingetragen sind, hat
nach erfolgter Ortsbesichtigung zu folgendem Ergebnis geführt:
1. Kohfurth / Buschweg
Die Umstellung der Container
an diesen Standort würde nicht den Bedarf der Anwohner des Platanenweges
abdecken.
2. Friedrichsgaber Weg / Oadby-and-Wigston-Straße /
Bushaltestelle
Eine Entleerung der Container
durch die Entsorgungsfirmen wäre nicht möglich, da die Anfahrt des Standortes
über eine Sackgasse erfolgen müsste.
Ferner würde nicht der Bedarf
der Anwohner aus dem Platanenweg abgedeckt werden.
3. Buchenweg / Ulzburger Straße
Auf Grund fehlender
Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe wäre von einem erhöhten Reinigungsaufwand
durch unerlaubte Abfallablagerungen auszugehen. Haltemöglichkeiten sind für den
An- und Abfahrverkehr nicht ohne Verkehrsbehinderung möglich.
Außerdem wäre die Entleerung
der Container über den Geh- und Radweg erforderlich.
4. Ulzburger Straße / “Kartoffelbude”
Da
sich in der Nähe des Standortes nur 4 Wohnhäuser befinden, ist nicht von einem
wohnungsnahen Bedarf auszugehen. Auch dieser Standort würde nicht den Bedarf
der Anwohner des Platanenweges abdecken.
Ebenfalls wäre an diesem
Standort die Entleerung der Container über den Geh- und Radweg
erforderlich.
5. Buchenweg / Grundstück Asylunterkunft
Bei Einrichtung eines
Standortes auf dem Grundstück der Asylunterkunft würde die Entfernung zum
nächsten Wohngebäude nur 9 m betragen.
Nach abschließender Prüfung
ist festzustellen, dass vom Betriebsamt kein anderer geeigneterer Standort in näherer
Umgebung gefunden werden konnte.
Es
wird ferner darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob eine Aufstellung von
Depotcontainern erfolgen kann, von div. Standortkriterien abhängt. Der dafür
verwandte Vordruck des Betriebsamtes mit seinen Erläuterungen ist der Vorlage
als Anlage 2 beigefügt.