Beschluss

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße", Gebiet: östl. Glojenbarg, südl. Querpfad, nördl. Tarpenbekstraße, beidseitig Heimpfad (Anlage 2 zur Vorlage B 19/0255) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 07.05.2019 (Anlage 3 zur Vorlage B 19/0255) und der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 24.04.2019 (Anlagen 4, 5, und 6 zur Vorlage B 19/0255) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 7 der Vorlage B 19/0255 durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend: 14 ; Ja-Stimmen: 13 ; Nein-Stimmen: 1 ; Stimmenenthaltung: 0

damit mehrheitlich beschlossen.