Sitzung: 06.06.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0255
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und
Tarpenbekstraße", Gebiet: östl. Glojenbarg, südl. Querpfad, nördl.
Tarpenbekstraße, beidseitig Heimpfad (Anlage 2 zur Vorlage B 19/0255) die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom 07.05.2019 (Anlage 3
zur Vorlage B 19/0255) und der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 24.04.2019 (Anlagen
4, 5, und 6 zur Vorlage B 19/0255) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 7 der Vorlage B
19/0255 durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend: 14 ; Ja-Stimmen: 13 ; Nein-Stimmen:
1 ; Stimmenenthaltung: 0
damit mehrheitlich beschlossen.