Sitzung: 25.06.2019 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: B 19/0319
Beschluss
Gemäß § 1 des Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur
Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen
(PACT-Gesetz) vom 13.07.2006 wird die Gebietsabgrenzung für das Gebiet
„Norderstedt Mitte" in Norderstedt beschlossen.
Die Gebietsabgrenzung ist in der
Planzeichnung vom 31.05.2019 festgesetzt (vgl. Anlage 1 der Vorlage B 19/319).
Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Gebiet können sich private Partnerschaften zur
Attraktivitätssteigerung des Bereichs bilden. Grundeigentümer, Erbbauberechtigte
und Gewerbetreibende können gemeinsam die im PACT-Gesetz aufgeführten Rechte
ausüben. Sie benennen eine Aufgabenträgerin oder einen Aufgabenträger und
übertragen ihr oder ihm das Recht zur Antragstellung und Durchführung der
geplanten Maßnahmen.
Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§
1 Abs. 2 PACT-Gesetz).
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 36 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.