Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36

Beschluss

 

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) vom 13.07.2006 wird die Gebietsabgrenzung für das Gebiet „Norderstedt Mitte" in Norderstedt beschlossen.

Die Gebietsabgrenzung ist in der Planzeichnung vom 31.05.2019 festgesetzt (vgl. Anlage 1 der Vorlage B 19/319). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Im Gebiet können sich private Partnerschaften zur Attraktivitätssteigerung des Bereichs bilden. Grundeigentümer, Erbbauberechtigte und Gewerbetreibende können gemeinsam die im PACT-Gesetz aufgeführten Rechte ausüben. Sie benennen eine Aufgabenträgerin oder einen Aufgabenträger und übertragen ihr oder ihm das Recht zur Antragstellung und Durchführung der geplanten Maßnahmen.

 

Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 1 Abs. 2 PACT-Gesetz).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 36 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.