Sitzung: 19.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0534
Beschluss
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes
2018-2023 und die dazugehörenden Strategischen
Lärmkarten 2016 werden für
die Dauer eines Monats öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Alle Personen und
Institutionen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zu
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadt Norderstedt Einwendungen gegen den Plan erheben. Parallel dazu
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan nach § 47 d des BImSchG tangiert
werden können, um Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018-2023
aufgefordert.
Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0;
Stimmenenthaltung: 0
damit einstimmig beschlossen