Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018-2023 und die dazugehörenden Strategischen

Lärmkarten 2016 werden für die Dauer eines Monats öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Alle Personen und Institutionen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Norderstedt Einwendungen gegen den Plan erheben. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan nach § 47 d des BImSchG tangiert werden können, um Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 2018-2023 aufgefordert.

 


Abstimmung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 14;

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

damit einstimmig beschlossen