Die Ausschussmitglieder bemängeln, dass der Stellenplan nicht vorliegt.

 

Die von Herrn Gloger gewünschte Liste der E-Fahrzeuge wird als Anlage 3 zu Protokoll genommen.

 

Herr Sandhof erläutert, dass sich durch eine Anforderung des RPA Änderungen in der Zuweisung der verschiedenen Konten ergeben haben. Die Änderungen werden als Anlage 4 zu Protokoll genommen.

 

Das Fachbereichsbudget des Amtes 70 für die Jahre 2020 und 2021 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

1.1.        Im Teilergebnisplan 111100 Zentrale Betriebsamtsaufgaben werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

1.2.        Im Teilfinanzplan 111100 Zentrale Betriebsamtsaufgaben werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

2.1.        Im Teilergebnisplan 537000 Abfallwirtschaft werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

537000.521100 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen:

Ansatz 2020: 4.500 Euro +18.000 Euro = 22.500 Euro

Ansatz 2021: 5.000 Euro +15.300 Euro = 20.300 Euro

Ansatz 2022: 5.000 Euro + 0 Euro = 5.000 Euro

Ansatz 2023: 5.000 Euro + 0 Euro = 5.000 Euro

Ansatz 2024: 5.000 Euro + 0 Euro = 5.000 Euro

 

2.2.        Im Teilfinanzplan 537000 Abfallwirtschaft werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

537000.783100 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von 1000 Euro:

Ansatz 2020: 361.000 Euro +29.500 Euro = 390.500 Euro

            Ansatz 2021: 185.000 Euro +  6.000 Euro = 191.000 Euro

            Ansatz 2022: 159.500 Euro +  8.000 Euro = 167.500 Euro

            Ansatz 2023: 273.500 Euro +  6.000 Euro = 279.500 Euro

            Ansatz 2024: 159.500 Euro +11.000  Euro = 170.500 Euro

 

            537000.785111 Sanierung Hempels:

            Ansätze 2020 – 2024:   0 Euro

            (statt 2020  47.500 € / 2021  21.300 € / 2022  8.000 € / 2023  6.000 € / 2024  11.000 €)

 

3.1.        Im Teilergebnisplan 538100 Abwasserbeseitigung werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

3.2.        Im Teilfinanzplan 538100 Abwasserbeseitigung werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

4.1.        Im Teilergebnisplan 545000 Straßenreinigung werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

545000.522100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens:

Ansätze 2020 – 2024:  0 Euro

(statt 2020  100.000 € / 2021  110.000 € / 2022  120.000 € / 2023  130.000 € / 2024  140.000 €)

 

545000.524100 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.:

Ansatz 2020:  300 Euro + 100.000 Euro = 100.300 Euro

Ansatz 2021:  300 Euro + 110.000 Euro = 110.300 Euro

Ansatz 2022:  300 Euro + 120.000 Euro = 120.300 Euro

Ansatz 2023:  300 Euro + 130.000 Euro = 130.300 Euro

Ansatz 2024:  300 Euro + 140.000 Euro = 140.300 Euro

 

4.2.        Im Teilfinanzplan 545000 Straßenreinigung werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

5.1.        Im Teilergebnisplan 553000 Bestattungswesen werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

5.2.        Im Teilfinanzplan 553000 Bestattungswesen werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

6.1.        Im Teilergebnisplan 573200 Bauhof werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

6.2.        Im Teilfinanzplan 573200 Bauhof werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

Die Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplans (für lfd. Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplans sind im Haushalt zu berücksichtigen.

 

Begründung

 

Zu 2.1.:

 

Laut Hinweis des RPA sind die folgenden Positionen aus der geplanten Sanierung Hempels als Aufwand – und somit über Konto 521100 – abzurechnen:

 

-       2020: Energetische Sanierung (18.000 Euro)

-       2021: Notausgangstüren (15.300 Euro)

 

Zu 2.2.:

 

Laut Hinweis des RPA sind die alle anderen (nicht unter 2.1. genannten) Positionen aus der geplanten Sanierung Hempels beim Konto 783100 (Auszahlung aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von 1000 €) abzurechnen statt beim Konto 785111 (Sanierung Hempels), da es sich hierbei nicht um Maßnahmen des Hochbau handele.

 

Zu 4.1.:

 

Laut Hinweis des RPA ist Kehrgut aus der Straßenreinigung über Konto 524100 (Bewirtschaftung…) abzurechnen, nicht 522100 (Unterhaltung…).

 

Es handelt sich durchweg nur um bloße Verschiebungen der Ansätze auf andere Produktkonten.

An der Höhe der insgesamt bereitgestellten Mittel ändert sich hierdurch nichts.

 

Das Fahrzeugkonzept wird der Einladung zur nächsten Umweltausschusssitzung beigefügt. Hier werden Fragen nach der Abschreibungsdauer, Nutzung und Ersatzbeschaffung direkt beantwortet.

 

Herr Rapude berichtet, dass die Abschreibungen zentral seitens der Finanzsteuerung vorgegeben worden sind. In der automatischen Berechnung ist ein Fehler aufgetreten, so dass falsche Abschreibungen den Fachämtern genannt worden sind und so die Kostenrechnungen zum Teil falsch sind. Es wird mit einem Fehlerdelta von ca. 3 Mio. Euro Mehrkosten gerechnet. Es wird gehofft, in Kürze den Fehler mit dem Dienstleister zu finden und dem Hauptausschuss am 25.11.2019 berichten zu können.

 

Die Beratung zur Beschlussfassung wird beendet und die Beschlussfassung auf die nächste Ausschusssitzung vertagt.