Die
Ausschussmitglieder bemängeln, dass der Stellenplan nicht vorliegt.
Die
von Herrn Gloger gewünschte Liste der E-Fahrzeuge wird als Anlage 3 zu Protokoll genommen.
Herr
Sandhof erläutert, dass sich durch eine Anforderung des RPA Änderungen in der
Zuweisung der verschiedenen Konten ergeben haben. Die Änderungen werden als Anlage 4 zu Protokoll genommen.
Das
Fachbereichsbudget des Amtes 70 für die Jahre 2020 und 2021 sowie die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit folgenden
Änderungen beschlossen:
1.1.
Im Teilergebnisplan 111100
Zentrale Betriebsamtsaufgaben werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
1.2.
Im Teilfinanzplan 111100 Zentrale
Betriebsamtsaufgaben werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
2.1.
Im Teilergebnisplan 537000
Abfallwirtschaft werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
537000.521100 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen:
Ansatz 2020: 4.500 Euro
+18.000 Euro = 22.500 Euro
Ansatz 2021: 5.000 Euro
+15.300 Euro = 20.300 Euro
Ansatz 2022: 5.000 Euro + 0
Euro = 5.000 Euro
Ansatz 2023: 5.000 Euro + 0
Euro = 5.000 Euro
Ansatz 2024: 5.000 Euro + 0
Euro = 5.000 Euro
2.2.
Im Teilfinanzplan 537000
Abfallwirtschaft werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
537000.783100 Auszahlungen aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des
Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von 1000 Euro:
Ansatz 2020: 361.000 Euro
+29.500 Euro = 390.500 Euro
Ansatz 2021: 185.000 Euro + 6.000 Euro = 191.000 Euro
Ansatz 2022: 159.500 Euro + 8.000 Euro = 167.500 Euro
Ansatz 2023: 273.500 Euro + 6.000 Euro = 279.500 Euro
Ansatz 2024: 159.500 Euro +11.000 Euro = 170.500 Euro
537000.785111
Sanierung Hempels:
Ansätze 2020 – 2024: 0 Euro
(statt 2020 47.500 € / 2021 21.300 € / 2022 8.000 € / 2023 6.000 € / 2024 11.000 €)
3.1.
Im Teilergebnisplan 538100
Abwasserbeseitigung werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
3.2.
Im Teilfinanzplan 538100
Abwasserbeseitigung werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
4.1.
Im Teilergebnisplan 545000
Straßenreinigung werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
545000.522100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens:
Ansätze 2020 – 2024: 0 Euro
(statt 2020 100.000 € / 2021 110.000 € / 2022 120.000 € / 2023 130.000 € / 2024 140.000 €)
545000.524100 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.:
Ansatz 2020: 300 Euro + 100.000 Euro = 100.300 Euro
Ansatz 2021: 300 Euro + 110.000 Euro = 110.300 Euro
Ansatz 2022: 300 Euro + 120.000 Euro = 120.300 Euro
Ansatz 2023: 300 Euro + 130.000 Euro = 130.300 Euro
Ansatz 2024: 300 Euro + 140.000 Euro = 140.300 Euro
4.2.
Im Teilfinanzplan 545000
Straßenreinigung werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
5.1.
Im Teilergebnisplan 553000
Bestattungswesen werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
5.2.
Im Teilfinanzplan 553000
Bestattungswesen werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
6.1.
Im Teilergebnisplan 573200 Bauhof
werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie
folgt geändert:
6.2.
Im Teilfinanzplan 573200 Bauhof
werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt
geändert:
Die
Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplans (für lfd. Verwaltungstätigkeit)
auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie aus der
Änderung des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und
Erträge des Erfolgsplans sind im Haushalt zu berücksichtigen.
Begründung
Zu 2.1.:
Laut
Hinweis des RPA sind die folgenden Positionen aus der geplanten Sanierung
Hempels als Aufwand – und somit über Konto 521100 – abzurechnen:
- 2020: Energetische Sanierung
(18.000 Euro)
- 2021: Notausgangstüren
(15.300 Euro)
Zu 2.2.:
Laut
Hinweis des RPA sind die alle anderen (nicht unter 2.1. genannten) Positionen
aus der geplanten Sanierung Hempels beim Konto 783100 (Auszahlung aus dem
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von
1000 €) abzurechnen statt beim Konto 785111 (Sanierung Hempels), da es sich
hierbei nicht um Maßnahmen des Hochbau handele.
Zu 4.1.:
Laut
Hinweis des RPA ist Kehrgut aus der Straßenreinigung über Konto 524100
(Bewirtschaftung…) abzurechnen, nicht 522100 (Unterhaltung…).
Es handelt sich durchweg
nur um bloße Verschiebungen der Ansätze auf andere Produktkonten.
An der Höhe der
insgesamt bereitgestellten Mittel ändert sich hierdurch nichts.
Das
Fahrzeugkonzept wird der Einladung zur nächsten Umweltausschusssitzung
beigefügt. Hier werden Fragen nach der Abschreibungsdauer, Nutzung und
Ersatzbeschaffung direkt beantwortet.
Herr
Rapude berichtet, dass die Abschreibungen zentral seitens der Finanzsteuerung
vorgegeben worden sind. In der automatischen Berechnung ist ein Fehler
aufgetreten, so dass falsche Abschreibungen den Fachämtern genannt worden sind
und so die Kostenrechnungen zum Teil falsch sind. Es wird mit einem Fehlerdelta
von ca. 3 Mio. Euro Mehrkosten gerechnet. Es wird gehofft, in Kürze den Fehler
mit dem Dienstleister zu finden und dem Hauptausschuss am 25.11.2019 berichten
zu können.
Die
Beratung zur Beschlussfassung wird beendet und die Beschlussfassung auf die
nächste Ausschusssitzung vertagt.