Beschluss

 

Der Ausschuss nimmt das geplante Vorhaben zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bereich zwischen Langenharmer Weg und Stormarnstraße und für die Bebauung nördlich der Stormarnstraße ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren vorzubereiten.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Gebäudehöhe für diesen Bereich von 17,0 m bzw. in einem Teilbereich von 25,0 m, zur Errichtung eines Hochregallagers.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0, damit einstimmig beschlossen.