Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

Das Fachbereichsbudget des Amtes 60 für die Jahre 2020 und 2021 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1.1. Im Teilergebnisplan 111091 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

1.2. Im Teilfinanzplan 111091 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert: 111091.782100 (Seite 4, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden) +215.000€ in 2020 für den Erwerb eines KiTa- Grundstückes im B-Plan 291, Buckhörner Moor

2.1. Im Teilergebnisplan 511100 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

2.2. Im Teilfinanzplan 511100 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

3.1. Im Teilergebnisplan 538300 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

3.2. Im Teilfinanzplan 538300 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

4.1. Im Teilergebnisplan 541000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: 541000.522101 (Seite 18, Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verkehrsslenkg. u.-Anlagen) +100.000€ für 2020 für Umsetzung zur Optimierung der Signalisierung im Verlauf des Straßenzuges Niendorfer Straße-Friedrichsgaber Weg gemäß Beschluss im AStV vom 16.05.2019.

4.2.  Im Teilfinanzplan 541000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätig- keit wie folgt geändert:

541000.785217 (Seite 23, Planung/Ausbau Am Böhmerwald  südl. Segeberger Chaussee) +404.500€ in 2020 und -404.500€ in 2021

541000.681008 (Seite 21, Investitionszuweisungen vom Bund Förderung Radverkehrsmaßnahmen) -325.000€ in 2020 und 2021. Aufgrund fehlenden Beschlusses zu den Velorouten 1 und 3, kann zurzeit keine Projektskizze/Förderantrag gestellt werden

5.1. Im Teilergebnisplan 542000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

5.2. Im Teilfinanzplan 542000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

6.1. Im Teilergebnisplan 543000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

6.2. Im Teilfinanzplan 543000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

7.1. Im Teilergebnisplan 544000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

7.2. Im Teilfinanzplan 544000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

8.1. Im Teilergebnisplan 547000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

8.2. Im Teilfinanzplan 547000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

9.1. Im Teilergebnisplan 548000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

9.2. Im Teilfinanzplan 548000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie            folgt geändert:

10.1.               Im Teilergebnisplan 551000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende       Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

10.2.               Im Teilfinanzplan 551000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie  folgt geändert:

11.1.               Im Teilergebnisplan 552000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende                   Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

11.2.               Im Teilfinanzplan 552000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie   folgt geändert:

12.1.               Im Teilergebnisplan 555000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende       Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

12.2.               Im Teilfinanzplan 555000 werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie   folgt geändert:

 

Die Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplans (für die lfd. Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplans sind im Haushalt zu berücksichtigen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 2, damit einstimmig beschlossen.