Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0451
Beschluss
Das
Fachbereichsbudget des Amtes 60 für die Jahre 2020 und 2021 sowie die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 wird mit folgenden
Änderungen beschlossen:
1.1. Im Teilergebnisplan 111091 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
1.2. Im Teilfinanzplan 111091 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert: 111091.782100 (Seite 4, Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden) +215.000€ in 2020 für den Erwerb eines KiTa-
Grundstückes im B-Plan 291, Buckhörner Moor
2.1. Im Teilergebnisplan 511100 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
2.2. Im Teilfinanzplan 511100 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
3.1. Im Teilergebnisplan 538300 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
3.2. Im Teilfinanzplan 538300 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
4.1. Im Teilergebnisplan 541000 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert: 541000.522101 (Seite 18,
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verkehrsslenkg. u.-Anlagen)
+100.000€ für 2020 für Umsetzung zur Optimierung der Signalisierung im Verlauf
des Straßenzuges Niendorfer Straße-Friedrichsgaber Weg gemäß Beschluss im AStV
vom 16.05.2019.
4.2. Im Teilfinanzplan 541000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätig- keit
wie folgt geändert:
541000.785217 (Seite 23, Planung/Ausbau Am
Böhmerwald südl. Segeberger Chaussee) +404.500€
in 2020 und -404.500€ in 2021
541000.681008 (Seite 21, Investitionszuweisungen vom
Bund Förderung Radverkehrsmaßnahmen) -325.000€ in 2020 und 2021. Aufgrund
fehlenden Beschlusses zu den Velorouten 1 und 3, kann zurzeit keine
Projektskizze/Förderantrag gestellt werden
5.1. Im Teilergebnisplan 542000 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
5.2. Im Teilfinanzplan 542000 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
6.1. Im Teilergebnisplan 543000 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
6.2. Im Teilfinanzplan 543000 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
7.1. Im Teilergebnisplan 544000 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
7.2. Im Teilfinanzplan 544000 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
8.1. Im Teilergebnisplan 547000 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
8.2. Im Teilfinanzplan 547000 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
9.1. Im Teilergebnisplan 548000 werden die
Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
9.2. Im Teilfinanzplan 548000 werden die
Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
10.1.
Im Teilergebnisplan 551000 werden die Erträge
und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
10.2.
Im Teilfinanzplan 551000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie
folgt geändert:
11.1.
Im Teilergebnisplan 552000 werden die Erträge
und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
11.2.
Im Teilfinanzplan 552000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie
folgt geändert:
12.1.
Im Teilergebnisplan 555000 werden die Erträge
und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
12.2.
Im Teilfinanzplan 555000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie
folgt geändert:
Die
Auswirkungen aus der Änderung des Erfolgsplans (für die lfd.
Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des
Finanzplans sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit)
auf die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplans sind im Haushalt zu
berücksichtigen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
14
davon anwesend 14;
Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 2, damit einstimmig
beschlossen.