Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Schlombs gibt für das Amt 69 folgenden Bericht ab:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 07.09.2000 wurde bereits durch das Amt Stadt als Lebensraum ein umfangreicher Sachstandsbericht zum Thema Um­wid­mung der Bundesstraße 433 (Urteil) gegeben.

 

Wie in diesem Bericht bereits angekündigt, wird das Fachamt den Planungsausschuss unauf­gefordert über den Fortgang in dieser Sache informieren.

 

Wie bereits am 07.09.2000 berichtet, ist nach wie vor offen, wem im Zuge des Umstufungs­verfahrens die Straßenbaulast der Langenhorner Chaussee übertragen wird.

 

Obwohl durch die Abstufung und Verlegung der B 433 in Hamburg offenbar wesentlich tra­gende Entscheidungsgründe den Bund zur Abstufung der Langenhorner Chaussee bewegen, wurde dem Straßenbauamt Itzehoe durch dieses Fachamt mitgeteilt, dass die Stadt Norder­stedt nach wie vor die Auffassung vertritt, dass diese Straßenbeziehung auch künftig nicht nur dem örtlichen Verkehr dient.

 

Ferner wurde dem Straßenbauamt Itzehoe mitgeteilt, dass die Stadt Norderstedt nicht beab­sichtigt, die Baulast für die Teilstrecke auf der Langenhorner Chaussee von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,165 zu übernehmen.

 

Zunächst sollte eine Klärung der Fragen, ob die Baulast auch nicht von dem Kreis Segeberg oder Land Schleswig-Holstein übernommen werden kann und welche Abstufung auf dem Hamburger Stadtgebiet zukünftig geplant ist, muss nach wie vor vorab stattfinden.

 

Mit Schreiben vom 12.12.2000 hat das Straßenbauamt Itzehoe hierzu Stellung genommen.

 

Demnach soll mit der Abstufung der B 433 in Norderstedt von Kilometer 0,000 bis Kilometer 0,165 noch abgewartet werden, bis das Gesamtumstufungskonzept der Bundesstraße 433 in Absprache mit dem Kreis Segeberg abgeschlossen ist.

 

Demzufolge ist im Zuge des gesamten Umstufungsverfahrens zur B 433 nach wie vor offen, wer die Straßenbaulast künftig übernehmen wird.

 

Das Schreiben des Straßenbauamtes Itzehoe von 12.12.2000 ist in Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.

 

Sollten sich wieder Änderungen in dieser Thematik ergeben, wird der Planungsausschuss selbstverständlich über den eventuell geänderten Sachstand informiert.