Sitzung: 17.01.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:5 Enthaltungen:0
Herr Köhler stellt im Namen
der SPD folgende Änderungsanträge zum Satzungsentwurf:
§ 1 Schutzzweck
Abs.(1) i) redaktionelle
Änderung: aus alt “LnatSchG” wird neu “LNatSchG”.
§ 2 Geltungsbereich
Abs.(1) redaktionelle
Änderung: Streichung von “/Verordnung”.
§ 3 Schutzgegenstand
Abs.(1) 2.) b) Änderung: aus
alt “nach §8” wird neu ”nach §9”.
Abs.(1)
2.) c) Änderung in: “Sonstige gesetzliche und in Verordnungen geregelte
Schutzbestimmungen sowie Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt.”
Abs.(2)
e) Änderung in: “Auf unbebauten Grundstücken in der freien Landschaft Bäume in
Knicks bzw. Überhältern sowie Baumgruppen und Einzelbäume, soweit sie nicht
landschaftsbestimmend sind. Hier gelten die Bestimmungen des LNatSchG von
Schleswig-Holstein §7 Nr. 8 und 15b des Knickerlasses des Ministeriums für
Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein vom 30.08.1996, X 350 –
5315.0, soweit für diese Bäume nicht andere gesetzliche in Verordnungen
geregelte Schutzbestimmungen sowie Festsetzungen in Bebauungsplänen bestehen.”
§ 4 Verbote
Abs.(1)Satz
1“(...) Beschädigungen (...) führen können.” wird ergänzt:
“Dies sind insbesondere:
1. Versiegelung des Bodens mit Asphalt, Beton oder einer
anderen wasserundurchlässigen Decke;
2. Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen;
3. unsachgemäße Verwendung von Pflanzenschutz- und
Düngemitteln;
4. Verletzung von Stamm, Rinde oder Wurzel, z.B. durch
das Befestigen von Werbemitteln oder anderer Gegenstände an Bäumen;
5. Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren,
Laugen, Ölen, Farben oder anderen toxischen Stoffen und Mineralien in unmittelbarer
Nähe der Bäume.”
Abs.(1) Satz 4 “Veränderungen
liegen vor( ...)nachhaltig behindern.” wird ergänzt:
“Dies sind insbesondere:
1. Kappung von Kronenteilen bis in den Starkastbereich.
2. radikales Aufasten von freistehenden oder
mehrstämmigen Bäumen.”
§ 5 Befreiungen
Es
wird ein weiterer Absatz angefügt:
“(3) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden.”
§ 6 Ausnahmen
Abs.(1)
c) Änderung in: “bei der Durchführung eines Bauvorhabens, auf das
bauplanungsrechtlich Anspruch besteht, im Bereich des Baukörpers und der nach
der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen
Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und diese Bäume auch bei einer
zumutbaren Verschiebung oder Veränderung des Baukörpers nicht erhalten werden
können;”
Abs.(2) redaktionelle
Änderung: aus alt “Dies gilt nicht im Fälle der Abs. 2a) und 2c) wird
neu: ”Dies gilt nicht im
Falle der Absätze 1a) und 1c)”.
Abs.(3)
alt wird gestrichen.
Es wird stattdessen als
Absatz (3) angefügt:“(3) Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen
werden.”
§ 7 Zulässige Handlungen
Abs.(2)
wird auf folgende Weise ergänzt:
“Baumchirurgische Maßnahmen nach Abs. 1a sind
der Stadt rechtzeitig vor Beginn anzuzeigen. Mit der Maßnahme darf zwei Wochen
nach Eingang der Anzeige bei der Stadt begonnen werden, es sei denn, die Stadt
untersagt die Durchführung oder fordert zusätzliche baumerhaltende Maßnahmen.
Maßnahmen nach Abs. 1d sind der Stadt unverzüglich anzuzeigen.”
§10 Folgenbeseitigung,
Anordnung von Maßnahmen und Betretensrecht
Änderung der Überschrift in “Folgenbeseitigung
und Anordnung von Maßnahmen”.
Abs.(1)
redaktionelle Änderung:
aus alt “dies gilt,
insbesondere” wird neu “dies gilt insbesondere” (ohne Komma).
Abs.(3)
redaktionelle Änderungen:
aus alt “Sie/Er trägt die
anfallenden Kosen.” Wird neu “Sie/Er trägt die anfallenden Kosten.”.
Abs.(4) wird
gestrichen
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
Abs.(1) redaktionelle
Änderung:
aus alt “1.” wird neu “a)” /
entsprechend: aus alt “2.” wird neu“b)”.
Frau Hahn bittet das
Rechtsamt um eine schriftliche Stellungnahme / Empfehlung zum Betretungsrecht
für die Beratung der Baumschutzsatzung in der Stadtvertretung.
Herr Dr. Weinhold stellt
folgenden Antrag:
“Die CDU beantragt, die
Baumschutzsatzung ersatzlos zu streichen.”
Herr Köhler beantragt eine
Sitzungsunterbrechung.
Sitzungsunterbrechung von 2005
Uhr bis 2015 Uhr.
Frau Hahn geht davon aus,
dass die Verwaltung ein Formblatt/Informationsblatt zur Baumschutzsatzung mit
dem Hinweis, dass die Ortsnaturschutzbeauftragten hinzugezogen werden können,
erstellt und dem Ausschuss für Umweltschutz vorgestellt wird.
Herr Kasten schließt sich dem
Antrag der CDU an.
Die Vorsitzende lässt über
den Antrag von Herrn Dr. Weinhold abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde mit 5
Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Die Vorsitzende lässt über
folgenden Antrag abstimmen:
“ Der Ausschuss für Umweltschutz
empfiehlt der Stadtvertretung den Entwurf, mit den zuvor beantragten
Änderungen, der Baumschutzsatzung zu beschließen.”
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde mit 6
Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Frau Hahn stellt folgenden
Antrag:
“Der Ausschuss für
Umweltschutz empfiehlt, dass der beschlossenen Entwurf der Baumschutzsatzung in
der Februarsitzung der Stadtvertretung behandelt wird.”
Die Vorsitzende lässt den
Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde mit 6
Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 30
Team 695