Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:5 Enthaltungen:0

Herr Köhler stellt im Namen der SPD folgende Änderungsanträge zum Satzungsentwurf:

 

§ 1 Schutzzweck

Abs.(1) i) redaktionelle Änderung: aus alt “LnatSchG” wird neu “LNatSchG”.

 

 

§ 2 Geltungsbereich

Abs.(1) redaktionelle Änderung: Streichung von “/Verordnung”.

 

 

§ 3 Schutzgegenstand

Abs.(1) 2.) b) Änderung: aus alt “nach §8” wird neu ”nach §9”.

 

Abs.(1) 2.) c) Änderung in: “Sonstige gesetzliche und in Verordnungen geregelte Schutzbestimmungen sowie Festsetzungen in Bebauungsplänen bleiben unberührt.”

 

Abs.(2) e) Änderung in: “Auf unbebauten Grundstücken in der freien Landschaft Bäume in Knicks bzw. Überhältern sowie Baumgruppen und Einzelbäume, soweit sie nicht landschaftsbestimmend sind. Hier gelten die Bestimmungen des LNatSchG von Schleswig-Holstein §7 Nr. 8 und 15b des Knickerlasses des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein vom 30.08.1996, X 350 – 5315.0, soweit für diese Bäume nicht andere gesetzliche in Verordnungen geregelte Schutzbestimmungen sowie Festsetzungen in Bebauungsplänen bestehen.”

 

 

§ 4 Verbote

Abs.(1)Satz 1“(...) Beschädigungen (...) führen können.” wird ergänzt:

 “Dies sind insbesondere:

1.      Versiegelung des Bodens mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen Decke;

2.      Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen;

3.      unsachgemäße Verwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln;

4.      Verletzung von Stamm, Rinde oder Wurzel, z.B. durch das Befestigen von Werbemitteln oder anderer Gegenstände an Bäumen;

5.      Lagern, Ausschütten oder Ausgießen von Salzen, Säuren, Laugen, Ölen, Farben oder anderen toxischen Stoffen und Mineralien in unmittelbarer Nähe der Bäume.”

Abs.(1) Satz 4 “Veränderungen liegen vor( ...)nachhaltig behindern.” wird ergänzt:

“Dies sind insbesondere:

1.      Kappung von Kronenteilen bis in den Starkastbereich.

2.      radikales Aufasten von freistehenden oder mehrstämmigen Bäumen.”

 

 

§ 5 Befreiungen

Es wird ein weiterer Absatz angefügt:

 “(3) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden.”

 

 

§ 6 Ausnahmen

Abs.(1) c) Änderung in: “bei der Durchführung eines Bauvorhabens, auf das bauplanungsrechtlich Anspruch besteht, im Bereich des Baukörpers und der nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und diese Bäume auch bei einer zumutbaren Verschiebung oder Veränderung des Baukörpers nicht erhalten werden können;”

 

Abs.(2) redaktionelle Änderung: aus alt “Dies gilt nicht im Fälle der Abs. 2a) und 2c) wird

neu: ”Dies gilt nicht im Falle der Absätze 1a) und 1c)”.

 

Abs.(3) alt wird gestrichen.

 

Es wird stattdessen als Absatz (3) angefügt:“(3) Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden.”

 

 

§ 7 Zulässige Handlungen

Abs.(2) wird auf folgende Weise ergänzt:

“Baumchirurgische Maßnahmen nach Abs. 1a sind der Stadt rechtzeitig vor Beginn anzuzeigen. Mit der Maßnahme darf zwei Wochen nach Eingang der Anzeige bei der Stadt begonnen werden, es sei denn, die Stadt untersagt die Durchführung oder fordert zusätzliche baumerhaltende Maßnahmen. Maßnahmen nach Abs. 1d sind der Stadt unverzüglich anzuzeigen.”

 

 

§10 Folgenbeseitigung, Anordnung von Maßnahmen und Betretensrecht

 

Änderung der Überschrift in “Folgenbeseitigung und Anordnung von Maßnahmen”.

 

Abs.(1) redaktionelle Änderung:

aus alt “dies gilt, insbesondere” wird neu “dies gilt insbesondere” (ohne Komma).

 

Abs.(3) redaktionelle Änderungen:

aus alt “Sie/Er trägt die anfallenden Kosen.” Wird neu “Sie/Er trägt die anfallenden Kosten.”.

 

Abs.(4) wird gestrichen

 

 

§ 11 Ordnungswidrigkeiten

 

Abs.(1) redaktionelle Änderung:

aus alt “1.” wird neu “a)” / entsprechend: aus alt “2.” wird neu“b)”.

 

Frau Hahn bittet das Rechtsamt um eine schriftliche Stellungnahme / Empfehlung zum Betretungsrecht für die Beratung der Baumschutzsatzung in der Stadtvertretung.

 

Herr Dr. Weinhold stellt folgenden Antrag:

 

“Die CDU beantragt, die Baumschutzsatzung ersatzlos zu streichen.”

 

Herr Köhler beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Sitzungsunterbrechung von 2005 Uhr bis 2015 Uhr.

 

Frau Hahn geht davon aus, dass die Verwaltung ein Formblatt/Informationsblatt zur Baumschutzsatzung mit dem Hinweis, dass die Ortsnaturschutzbeauftragten hinzugezogen werden können, erstellt und dem Ausschuss für Umweltschutz vorgestellt wird.

 

Herr Kasten schließt sich dem Antrag der CDU an.

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Dr. Weinhold abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen zu 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Die Vorsitzende lässt über folgenden Antrag abstimmen:

 

“ Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt der Stadtvertretung den Entwurf, mit den zuvor beantragten Änderungen, der Baumschutzsatzung zu beschließen.”

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Frau Hahn stellt folgenden Antrag:

 

“Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt, dass der beschlossenen Entwurf der Baumschutzsatzung in der Februarsitzung der Stadtvertretung behandelt wird.”

 

Die Vorsitzende lässt den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde mit 6 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug:

 

            Amt 30

            Team 695