Sitzung: 09.12.2019 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 19/0724
Beschluss
Der
Hauptausschuss beschließt, dass im Ergebnis und in Erledigung des bisherigen
öffentlich-rechtlichen Vertrages nunmehr angestrebt werden sollte, dass
zukünftig „die Oberbürgermeisterin und der Oberbürgermeister der Großen
Kreisangehörigen Stadt Norderstedt“ für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24 StVG für die Geschwindigkeitsüberwachung
aus Lärmschutzgründen, die Rotlichtüberwachung und die Überwachung von Tempo-30
Zonen, insbesondere vor sozialen Einrichtungen, zuständig sind.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig
beschlossen.