Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt, dass im Ergebnis und in Erledigung des bisherigen öffentlich-rechtlichen Vertrages nunmehr angestrebt werden sollte, dass zukünftig „die Oberbürgermeisterin und der Oberbürgermeister der Großen Kreisangehörigen Stadt Norderstedt“ für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24 StVG für die Geschwindigkeitsüberwachung aus Lärmschutzgründen, die Rotlichtüberwachung und die Überwachung von Tempo-30 Zonen, insbesondere vor sozialen Einrichtungen, zuständig sind.

 


Abstimmung:

Bei 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.