Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 06.11.2019 hatte Herr Görtz für die FDP-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 13.7. folgende Anfrage zur Grundschule Harkshön zu Protokoll gegeben:

 

  1. Wann konkret werden diese Baugebiete Harkshörn und Grüne Heyde hinsichtlich Zuzug von Familien mit einzuschulenden oder baldiger einzuschulenden Kindern in der Ausrichtung der Zügigkeit berücksichtigt werden, um eine Fehlplanung hinsichtlich der benötigten Zügigkeit vorzubeugen?

 

  1. Welche konkreten Ansätze eines zu klärenden Bedarfes der Zügigkeit der GS Harkshörn wird hinsichtlich der Besiedelung der Gebiete Harkshörn und Grüne Heyde zukunftssicher angewandt und wie konkret sehen diese Prognosen aus?

 

  1. Zur gestellten Frage 3 und 4 vom 05.06.2019 gaben Sie als Antwort, dass verwaltungsseitig vorgesehen sei, dem AfSS nach den Sommerferien 2019 zeitnah über das Ergebnis zu informieren. Ich stelle zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bis zum heutigen Sitzungstermin kein zeitnahes Informieren stattgefunden hat. Wie konkret soll zukünftig eine zeitnahe Sachstandsmeldung an den AfSS stattfinden und welche Maßstäbe setzen Sie dafür an, dass informiert wird?

 

  1. Auszug aus der Frage 5 vom 05.06.2019 mit der Bitte um erneuter klarer Antwort:

 

Mit welcher Beschlussvorlage ist die Verwaltung beauftragt worden im Kontext der OGGS mit der GS Harkshörn konkrete Empfehlungen eines Architekten zur Planung des Vorhabens heranzuziehen, ggfs. zu beauftragen ( Quelle: Protokoll der Projektgruppe vom 12.03.2019)?

 

  1. Zu Frage 6 vom 05.06.2019 gaben Sie folgende Antwort:

 

Die Stadt Norderstedt und die BEB gGmbH verfolgen bei der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule den Ansatz, das bestehenden Personal aus den an der jeweiligen Grundschule bestehenden bisherigen Betreuungseinrichtungen in den OGGS-Betrieb zu übernehmen, sofern Interesse besteht.

 

Meine Frage lautete:

 

Welche Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung ggfs. die Betreuung durch Froschnest e.V. im OGGS-Bereich weiterzuführen? Welche konkreten Entscheidungen und Maßnahmen sind zu treffen bzw. zu entscheiden, um das Froschnest e.V. als Träger der OGGS und deren Betreuungseinrichtung zu etablieren?

 

Diese Fragen stelle ich Ihnen hiermit erneut und bitte letztere konkret und mit klaren Handlungsmaßnahmen zu beantworten.

 

  1. Im Zuge der provisorischen Übergangslösung zur Darstellung eine Dreizügigkeit für das Schuljahr 2020/2021 ist eine Containerlösung vorgesehen. Welche Hindernisse liegen vor, nicht auch im gleichen Schuljahr 2020/2021 die OGGS bei diesem Provisorium mit einzuplanen und damit die OGGS bereits ab diesem Schuljahr beginnen zu lassen und welche Entscheidungen oder Beschlüssen sind seitens des Ausschusses für Schule und Sport zu treffen, um dieses im besagten Schuljahr umsetzen zu können.

Aus Sicht des Fachamtes ergibt sich zu den Fragestellungen folgende Beantwortung:

 

Zu 1. + 2.:

 

Die Planungen des Fachbereichs Schule zur Schulentwicklungsplanung im Bereich der

Grundschulen in Norderstedt orientieren sich an den Einwohnermeldedaten.

Diese werden normalerweise zum Stichtag 30.06. eines jeden Jahres aktualisiert und für alle 12 Norderstedter Grundschulbezirke ausgedruckt.

 

Nach den aufgrund der Einwohnermeldedaten für den Schulbezirk der Grundschule Harkshörn prognostizierten Schulanfängerzahlen ist davon auszugehen, dass ab dem Schuljahr 2020/2021 voraussichtlich jeweils 3 Eingangsklassen gebildet werden müssen und sich die Schule somit in Richtung 3-Zügigkeit entwickelt.

 

Nach Einschätzung des Fachamtes ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung der Baugebiete Harkshörn und Grüne Heyde die Schülerzahlen an der Grundschule Harkshörn konstant 3-zügig bleiben werden.

 

 

Zu 3.:

 

Der Fachbereich Schule informiert den Ausschuss für Schule und Sport regelmäßig in den Ausschusssitzungen unter dem Tagesordnungspunkt „Offene Ganztagsgrundschule / ständiger Besprechungspunkt“ über die wesentlichen Punkte aus den Offenen Ganztagsgrundschulen oder in Vorbereitung der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an den Norderstedter Grundschulen.

 

Hierunter wird es auch zukünftig Informationen zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn geben.

 

 

Zu 4.:

 

Derzeit werden durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Grundschule Harkshörn die zusätzlichen Raumanforderungen für die Offene Ganztagsgrundschule definiert und festgelegt.

Parallel hierzu ergeben sich zusätzliche Raumanforderungen für die Entwicklung der Schule in Richtung 3-Zügigkeit.

 

Die Architektenauswahl durch das Amt für Gebäudewirtschaft erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

Zu 5.:

 

Mit der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an den Norderstedter Grundschulen entfallen die bisherigen Betreuungsmöglichkeiten und werden durch die OGGS-Betreuung der BEB gGmbH ersetzt.

 

Das Froschnest e.V. kann somit mit der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn nicht als Träger der OGGS fungieren.

 

Die Stadt Norderstedt und die BEB gGmbH verfolgen bei der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn den Ansatz, das bestehende Personal aus dem Froschnest e.V. in den OGGS-Betrieb mit zu übernehmen, sofern Interesse besteht.

 

 

Zu 6.:

 

Im Rahmen des Grundsatzbeschlusses zur Einführung der Offenen Ganztagsschule an allen Norderstedter Grundschulen ist im Jahr 2011 auch eine Zeittafel ( standortbezogen ) zur OGGS-Einführung beschlossen worden.  

 

Nach der angepassten Zeittafel zur OGGS-Einführung ( Stand: 09/2018 ) ist die Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn zum Schuljahr 2021/2022 vorgesehen.

 

Die Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule an der Grundschule Harkshörn bereits zum Schuljahr 2020/2021 ist aus Sicht des Fachamtes unrealistisch und müsste im Ausschuss für Schule und Sport beschlossen werden.