Sitzung: 03.03.2020 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4
Vorlage: B 19/0495/1
Beschluss:
a)
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt
"südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße", Gebiet: südlich Harckesheyde, westlich Industriestammgleis,
nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der Kleekoppel und östlich
Harckesheyde 96/96a beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der
Planzeichnung vom 22.08.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter
Fassung in Anlage zur Vorlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende
Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung von Baurechten für Wohnungsbau
·
Schaffung von Baurechten für geförderten Wohnungsbau
·
Erhalt und Sicherung der vorhandenen Knicks
·
Schaffung einer neuen Wegeverbindung im Grünzug
·
Sicherung der Grünflächen
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt,
sobald der entsprechende Beschluss
durch die politischen Gremien gefasst wurde.
b)
Das Bauleitplanverfahren soll, abweichend zum Beschluss der
Stadtvertretung vom 22.10.2019, mit einem Anteil von 40 % öffentlich
geförderten Wohnungsbau, der im nördlichen Teilbereich, südlich der
Harckesheyde untergebracht wird, eingeleitet werden.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Stadtvertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter/innen: 39
davon
anwesend…38..; Ja-Stimmen: 34; Nein-Stimmen: 4; Stimmenenthaltung: 0
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FWuD |
Ja: |
10 |
10 |
5 |
5 |
2 |
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2 |
Nein: |
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2 |
2 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 34 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.