Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße", Gebiet: nördl. der Bebauung Rehkamp, östl. Moorbekstraße, südl. der Bebauung Moorbekstraße 70 bis 72 und westl. Ulzburger Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B20/0016) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B20/0016) in der Fassung vom 31.01.2020 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 31.01.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B20/0016) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·         zum Lärmschutz,

·         zur Verschattung

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zur Quantität von Brutvogelarten,

·           zum Fledermausvorkommen,

·           zu den bestehenden Grünstrukturen,

·           zu den Auswirkungen auf Natur und Landschaft,

·           zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Gewässer- und Bodenschutz,

·      zum Grundwasserschutz

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • Keine Aussagen

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                        

Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt                          

Stand: 12/2007

·           Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                   

Stand: 16.1.2013

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 

Stand: 12/2007

·           Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne 

Stand: 2016/2017

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt                                             Stand: 2007

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten                

Stand: 2000

·         Verschattungsgutachten „Östlich Moorbekstraße“ in Norderstedt                        

29.11.2019

·         Neue Wohnbebauung in 22846 Norderstedt – Projekt 2; Baugrundbeurteilung

31.01.2019

·           Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 321 Moorbekstraße II                      

31.01.2020

·           Gebäudekontrolle auf aktuellen oder Hinweise für zurückliegende Fledermausbesatz bezüglich des geplanten Abrisses einer Scheune auf dem Grundstück Ulzburger Str. 437 in Norderstedt                                    

29.10.2019

·           Schalltechnische  Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 297 Norderstedt „Westlich Moorbekstraße“                                            

28.01.2016/ 04.02.2016

·           Stellungnahme vom Gewässer- und Landschaftsverband im Kreis Pinneberg

01.10.2019

·         Stellungnahme vom Kreis Segeberg                                                                  

09.10.2019

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmung:

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

Sonstige

Ja:

4

3

2

 

1

1

 

 

Nein:

 

 

 

2

 

 

1

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen: