Sitzung: 25.01.2001 Sozialausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M00/0609
In
der Sitzung des Sozialausschusses am 28.09.00 wurde von Frau Strommer folgende
Anfrage gestellt :
“Die
FDP – Fraktion erbittet eine Auflistung über die Auslastung der einzelnen
sozialen Einrichtungen. Wir möchten gerne wissen, zu welchen Zeiten (genaue
Uhrzeiten) die Räume der einzelnen Einrichtungen belegt sind und wann und wo
noch Kapazitäten frei sind.”
Die
Verwaltung antwortet wie folgt :
Die
Verwaltung hat Träger von sozialen Einrichtungen (außer kirchliche
Einrichtungen) angeschrieben und um eine detaillierte Auflistung der Auslastung
gebeten. Bei der Auswahl der sozialen Einrichtungen wurde auf die Vorlage M
00/0276, “Auflistung sozialer Einrichtungen” zurückgegriffen.
Die
Umfrage bei den Trägern von Einrichtungen gestaltete sich schwierig, da viele
Träger der Einrichtungen einen Eingriff in ihre ureigenste
Organisationsfreiheit befürchtet hatten. Einige Träger verweigerten auch
deshalb diese Auskünfte. Diesbezüglich ist auch anzumerken, dass zum einen auf
keinen Träger Druck ausgeübt werden kann, evtl. anderen Vereinen / Verbänden
die Nutzung von eigenen Räumen zu ermöglichen. Zum anderen scheiden
Einrichtungen, wie z.B. das Frauenhaus oder kirchliche Einrichtungen, von der
Natur der Nutzung von vornherein aus und wurden deshalb auch nicht
angeschrieben.
Das
Ergebnis der Umfrage liegt nun vor und ist in der Vorlage M 00/0609
dargestellt.
Nach
den abgeschlossenen Betreuungsvereinbarungen mit den einzelnen
Wohlfahrtsverbänden (DRK, AWO und Sozialwerk) und dem Magistratsbeschluss vom
07.03.1994 können die Räumlichkeiten der Altentagesstätten durch Dritte genutzt
werden. Dafür wird von den Betreuungsträgern ein Nutzungsentgelt, gestaffelt
nach kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung, erhoben. An diesen
Nutzungsentgelten ist die Stadt mit 50 % beteiligt. Für das Jahr 1999 hat sich
ein diesbezügliches Rechnungsergebnis von 5.660 DM ergeben.
Frau
Strommer bedankt sich für die ausführliche Vorlage.
Die
Vorlage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
AUSZUG : 502