Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der Sitzung des Sozialausschusses am 28.09.00 wurde von Frau Strommer folgende Anfrage gestellt :

 

“Die FDP – Fraktion erbittet eine Auflistung über die Auslastung der einzelnen sozialen Einrichtungen. Wir möchten gerne wissen, zu welchen Zeiten (genaue Uhrzeiten) die Räume der einzelnen Einrichtungen belegt sind und wann und wo noch Kapazitäten frei sind.”

 

Die Verwaltung antwortet wie folgt :

 

Die Verwaltung hat Träger von sozialen Einrichtungen (außer kirchliche Einrichtungen) angeschrieben und um eine detaillierte Auflistung der Auslastung gebeten. Bei der Auswahl der sozialen Einrichtungen wurde auf die Vorlage M 00/0276, “Auflistung sozialer Einrichtungen” zurückgegriffen.

Die Umfrage bei den Trägern von Einrichtungen gestaltete sich schwierig, da viele Träger der Einrichtungen einen Eingriff in ihre ureigenste Organisationsfreiheit befürchtet hatten. Einige Träger verweigerten auch deshalb diese Auskünfte. Diesbezüglich ist auch anzumerken, dass zum einen auf keinen Träger Druck ausgeübt werden kann, evtl. anderen Vereinen / Verbänden die Nutzung von eigenen Räumen zu ermöglichen. Zum anderen scheiden Einrichtungen, wie z.B. das Frauenhaus oder kirchliche Einrichtungen, von der Natur der Nutzung von vornherein aus und wurden deshalb auch nicht angeschrieben.      

 

Das Ergebnis der Umfrage liegt nun vor und ist in der Vorlage M 00/0609 dargestellt.

 

Nach den abgeschlossenen Betreuungsvereinbarungen mit den einzelnen Wohlfahrtsverbänden (DRK, AWO und Sozialwerk) und dem Magistratsbeschluss vom 07.03.1994 können die Räumlichkeiten der Altentagesstätten durch Dritte genutzt werden. Dafür wird von den Betreuungsträgern ein Nutzungsentgelt, gestaffelt nach kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung, erhoben. An diesen Nutzungsentgelten ist die Stadt mit 50 % beteiligt. Für das Jahr 1999 hat sich ein diesbezügliches Rechnungsergebnis von 5.660 DM ergeben.

Frau Strommer bedankt sich für die ausführliche Vorlage.

 

Die Vorlage wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 

AUSZUG : 502