Sitzung: 30.01.2001 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:3
Vorlage: B00/0616.1
Herr
Berg nimmt wieder an der Sitzung teil.
Beschluss:
Die
Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt werden um Punkt 2.4.6. wie folgt
ergänzt:
Punkt
2.4.6. Nutzung der TriBühne
Den
Kulturträgern und für die Nutzung von städtischen Räumen
förderungswürdigen Künstlerinnen und
Künstlern werden einmal jährlich die entstehenden Mietzahlungen für
Räumlichkeiten der TriBühne in ihrer Grundausstattung für einen
Veranstaltungstag und ggf. eine Probe, die am Veranstaltungstag oder an einem
anderen Tag stattfinden kann, mit 100 %
bezuschusst. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der TriBühne und der
Stadt Norderstedt, FORUM , Kultur und Städtepartnerschaften .
In
Punkt 2.4.2. “Förderungswürdige Kosten sind insbesondere” wird Spiegelstrich 5
wie folgt gefasst:
Miete
für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume mit Ausnahme der TriBühne
(Ausnahme siehe Punkt 2.4.6.)
Diese
Regelung soll zum September 2003 überprüft werden.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 44