Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:33 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:3

Herr Berg nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Beschluss:

 

Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt werden um Punkt 2.4.6. wie folgt ergänzt:

 

Punkt 2.4.6. Nutzung der TriBühne

 

Den Kulturträgern und für die Nutzung von städtischen Räumen förderungswürdigen  Künstlerinnen und Künstlern werden einmal jährlich die entstehenden Mietzahlungen für Räumlichkeiten der TriBühne in ihrer Grundausstattung für einen Veranstaltungstag und ggf. eine Probe, die am Veranstaltungstag oder an einem anderen Tag stattfinden kann, mit 100 %  bezuschusst. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der TriBühne und der Stadt Norderstedt, FORUM , Kultur und Städtepartnerschaften .

 

In Punkt 2.4.2. “Förderungswürdige Kosten sind insbesondere” wird Spiegelstrich 5 wie folgt gefasst:

 

Miete für nicht vereinseigene und nicht städtische Räume mit Ausnahme der TriBühne (Ausnahme siehe Punkt 2.4.6.)

 

Diese Regelung soll zum September 2003 überprüft werden.

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 33 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 44