Sitzung: 30.01.2001 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:36 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B00/0613_1
Beschluss:
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 189
-
Norderstedt -, 1. Änderung, Gebiet: An’n Slagboom, zwischen Bornbarch und
Tarpenbek, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 1) und dem
Teil B - Text - in der Fassung vom 24.11.2000 als Satzung. Die Begründung -
Stand: 24.11.2000 - wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage
gebilligt.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses ortsüblich
gemäß
§
10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den Bebauungsplan mit der
Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und über den Inhalt auf
Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo
der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 36 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69