Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3

Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, einen Satzungsentwurf nach folgenden Vorgaben vorzubereiten:

 

-       als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer wird ein Flächenmaßstab verwendet. Hierzu wird ein Lagewert auf Basis des Bodenrichtwertes unter Berücksichtigung von Baujahr, Wohnfläche und Gebäudeart entwickelt

-       die Satzung wird ab dem 01.01.2019 rückwirkend geändert

-       bestandskräftige Bescheide für die Jahre 2017 und 2018 werden nicht geändert

-       die Vorauszahlungen für 2019 werden abgerechnet, wenn die Bemessungsgrundlage geändert wurde


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

 

1

 

 

 

Nein:

 

 

 

 

1

 

1

1

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.