Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Gemäß § 47 e des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) wird der Lärmaktionsplan 2018 - 2023 (LAP 2018 - 2023) in der Fassung der geänderten Anlage Nr. 1 zur Vorlage B 20/172 beschlossen.

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2018 - 2023 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

 


Abstimmung über den so geänderten Beschlussvorschlag:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

9

10

5

 

2

2

 

1

 

Nein:

 

 

 

5

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

2

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 29 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

 

Die geänderte Anlage zur Vorlage B 20/0172 wird diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.