Sachverhalt:

Das Norderstedter Bestattungsunternehmen Wulff und Sohn GmbH beabsichtigt die Errichtung eines Kolumbariums auf dem Grundstück des ehemaligen Möbelhauses südlich Segenberger Chaussee, nördlich Alte Landstraße. Einen vom Bestattungsunternehmen gestellten Bauvorbescheid hat die Stadt mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei der beabsichtigten friedhofsartigen Anlage nicht um eine mischgebietstypische Nutzung handele.

 

Mit Beschlussvorlage B 16/0374 wurde am 03.11.2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr entschieden, nicht in ein aus Sicht der Verwaltung notwendiges Bauleitplanverfahren zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 139 West, 2. Änderung und Ergänzung einzusteigen.

 

Im Zuge eines Klageverfahrens zu o.g. Bauvorbescheid hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 16.04.2020 entschieden, dass der Firma Wulff ein positiver Bauvorbescheid für die Nutzungsänderung in ein Kolumbarium auf dem Grundstück Segeberger Chaussee 46-50 zu erteilen ist. Zusammenfassend  vertritt das Gericht die Auffassung, dass eine Friedhofsnutzung als Anlage für kirchliche Zwecke in einem Mischgebiet zulässig ist.