Sitzung: 07.02.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Die
Stadt hat den 16 Trägern von Kindertageseinrichtungen mit Schreiben vom
14.12.2000 den Abschluss eines Vertrages zur Regelung der
Betriebskostenfinanzierung nach § 25 Abs. 4 KiTaG angeboten. Das Angebot war
mit der Fristsetzung verbunden, bis zum 31. Januar 2001 entweder den Vertrag
rechtsverbindlich zu unterzeichnen od. schriftlich die Ablehnung des Angebots
zu erklären.
Als Ergebnis liegen mit Stand
vom 07.02.2001 bisher 11 unterzeichnete Verträge vor.
Zu den 5 noch ausstehenden
Verträgen ist folgender Zwischenstand bekannt:
- Ev.Luth. Thomas – Kirchengemeinde zu Glashütte
Erstellung des Wirtschaftsplans 2001 u. Unterzeichnung des Vertrages sind angekündigt; Schreiben vom 31.01.2001
- Ev.Luth. Kirchengemeinde Harksheide-Falkenberg
Am 29.01.01 fand ein Gespräch statt, in dem weitest gehende Annäherung zwischen den unterschiedlichen Positionen erzielt wurde. Eine schriftliche Äußerung für od. gegen den Vertrag liegt bis heute nicht vor.
- Ev.Luth. Kirchengemeinde Vicelin – Schalom
Erstellung des Wirtschaftsplans 2001 u. Unterzeichnung des Vertrages sind angekündigt für etwa Mitte Februar d.Js.; Schreiben vom 25.01.2001
- Ev. Luth. Johannes-Kirchengemeinde
Weiteres Gespräch am 29.01.2001 erfolgt zu Einzelpositionen; es konnte Einigung erzielt werden. Unterzeichnung des Vertrages angekündigt; Schreiben vom 29.01.2001
- AWO Ortsverein Norderstedt e.V.
Weiteres Gespräch am 16.01.2001 erfolgt; es konnte Einigung über noch offene Fragen erzielt werden. Vorstandssitzung findet am 19.02.2001 statt. Nach dem Gesamteindruck der Verwaltung ist die Haltung der AWO zum Vertrag eher positiv einzuschätzen.
Nach dem heutigen
Erkenntnisstand sieht es so aus, dass von 16 Trägern 15 Träger den Vertrag
annehmen können. Die Entscheidung für od. gegen den Vertrag muss nach
Auffassung des Fachbereichs spätestens bis Ende Februar 2001 endgültig geklärt
sein.
Auszug: 402