Sitzung: 18.06.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 20/0183
Beschluss:
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 326
Norderstedt "Westlich Kringelkrugweg", Gebiet: nördlich
Harkshörner Weg, westlich Kringelkrugweg, südlich Flurstück 860, Flur 03,
Gemarkung Harksheide, östlicher Teilbereich des Flurstückes 861, Flur 03,
Gemarkung Harksheide, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und
südlich Schleswiger Hagen, westlich Kohtla-Järve-Straße, Teil A – Planzeichnung vom 28.05.2020 (vgl. verkleinerte Fassung
in der Anlage 2 zur Vorlage B
20/0183) und Teil B – Text (Anlage 3 zur
Vorlage B 20/0183) in der Fassung vom 18.06.2020 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 28.05.2020
(Anlage 4 zur Vorlage B 20/0183)
wird gebilligt.
Der Plangeltungsbereich wird im südlichen Bereich
geringfügig erweitert und das Planungsziel „Erhalt, Sicherung und
Fortentwicklung des vorhandenen Knicks und der erhaltenswerten Bäume und
Schaffung einer Eingrünung zur Landschaft“ wird angepasst.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 326 Norderstedt
"Westlich Kringelkrugweg", die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
Tiere
und Pflanzen:
Aussagen
·
zur
Qualität von Brutvogelarten,
·
zum
Fledermausvorkommen,
·
zu
den bestehenden Grünstrukturen,
·
zu
den Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
·
zu
den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Boden
und Wasser:
Aussagen
·
zu Grundwasserständen,
·
zum Gewässer- und Bodenschutz,
·
zum Grundwasserschutz
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen
·
keine
Aussagen
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt
Stand: Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt
Stand:
12/2007
·
Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen-und Flugverkehrslärm
Stand: 16.01.2013
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne
Stand: 2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt
Stand: 2007
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten
Stand: 2000
·
Grünordnerischer Fachbeitrag zum
Bebauungsplanverfahren B 326 „westlich Kringelkrugweg“, Norderstedt vom
21.01.2020, TGP Landschaftsarchitekten Lübeck
·
Faunistische Potenzialabschätzung und Artenschutzuntersuchung für den
Bereich Rahmenplan „Harkshörner Weg“ und den Bebauungsplan B-Plan Nr. 326
„Westlicher Kringelkrugweg“ in Norderstedt, vom 18.12.2019, Dipl.-Biol. Karsten
Lutz, Hamburg (Als Anhang im GOP)
·
Gutachten zur Beurteilung des Baum- und
Flächenbestandes im Zuge einer geplanten Baumaßnahme der Harkshörner Flächen in
Norderstedt, vom 23.11.2018, Büro für Baumbegutachtung & -bewertung
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FWuD |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
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|
Nein: |
|
|
|
|
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|
1 |
1 |
|
Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 13 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen
mehrheitlich beschlossen.