Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 326 Norderstedt "Westlich Kringelkrugweg", Gebiet: nördlich Harkshörner Weg, westlich Kringelkrugweg, südlich Flurstück 860, Flur 03, Gemarkung Harksheide, östlicher Teilbereich des Flurstückes 861, Flur 03, Gemarkung Harksheide, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und südlich Schleswiger Hagen, westlich Kohtla-Järve-Straße, Teil A – Planzeichnung vom 28.05.2020 (vgl. verkleinerte Fassung in der Anlage 2 zur Vorlage B 20/0183) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 20/0183) in der Fassung vom 18.06.2020 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 28.05.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0183) wird gebilligt.

 

Der Plangeltungsbereich wird im südlichen Bereich geringfügig erweitert und das Planungsziel „Erhalt, Sicherung und Fortentwicklung des vorhandenen Knicks und der erhaltenswerten Bäume und Schaffung einer Eingrünung zur Landschaft“ wird angepasst.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 326 Norderstedt "Westlich Kringelkrugweg", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·         zur Qualität von Brutvogelarten,

·         zum Fledermausvorkommen,

·         zu den bestehenden Grünstrukturen,

·         zu den Auswirkungen auf Natur und Landschaft,

·         zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Gewässer- und Bodenschutz,

·      zum Grundwasserschutz

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen

·         keine Aussagen

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                      

      Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt    

Stand: 12/2007

·         Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen-und Flugverkehrslärm

      Stand: 16.01.2013

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                 

Stand: 12/2007

·         Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne

Stand: 2016/2017

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt        

Stand: 2007

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten              

Stand: 2000

·         Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplanverfahren B 326 „westlich Kringelkrugweg“, Norderstedt vom 21.01.2020, TGP Landschaftsarchitekten Lübeck

·         Faunistische Potenzialabschätzung und Artenschutzuntersuchung für den Bereich Rahmenplan „Harkshörner Weg“ und den Bebauungsplan B-Plan Nr. 326 „Westlicher Kringelkrugweg“ in Norderstedt, vom 18.12.2019, Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Hamburg (Als Anhang im GOP)

·         Gutachten zur Beurteilung des Baum- und Flächenbestandes im Zuge einer geplanten Baumaßnahme der Harkshörner Flächen in Norderstedt, vom 23.11.2018, Büro für Baumbegutachtung & -bewertung

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

1

1

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 13 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.