Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Gemäß § 47 e des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) wird der Lärmaktionsplan 2018 - 2023 (LAP 2018 - 2023) in der Fassung der Anlage Nr. 1 zur Vorlage B 20/172 beschlossen.

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Lärmaktionsplan 2018 - 2023 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

 

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

2

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 13 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.