Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Ein Erlass oder eine Ermäßigung von Entgelte für die Nutzung von Sportanlagen und Schulräumen für Träger von Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt nicht.

 

Im Zuge der Gleichbehandlung mit Sportvereinen und Kulturträgern erhalten die Träger von Jugendhilfeeinrichtungen einen Zuschuss in Höhe der von ihnen zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung von Sportstätten und Schulräumen. Für die städt. Kinder- und Jugendeinrichtungen sind dafür ebenfalls Mittel bereitzustellen.

Die erforderlichen Mittel dafür in Höhe von DM 52.000,-- sind im 1. Nachtrag bereitzustellen.

Die Einnahmen auf den Hhst. 2100.11000, 2200.11000 und 2300.11000 sind entsprechend zu erhöhen.

Die Zuschüsse werden den Trägern nicht ausgezahlt sondern intern verrechnet.

 

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

 

 

Auszug:            401