Sitzung: 07.02.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0040
Ein
Erlass oder eine Ermäßigung von Entgelte für die Nutzung von Sportanlagen und
Schulräumen für Träger von Jugendhilfeeinrichtungen erfolgt nicht.
Im
Zuge der Gleichbehandlung mit Sportvereinen und Kulturträgern erhalten die
Träger von Jugendhilfeeinrichtungen einen Zuschuss in Höhe der von ihnen zu
entrichtenden Entgelte für die Nutzung von Sportstätten und Schulräumen. Für
die städt. Kinder- und Jugendeinrichtungen sind dafür ebenfalls Mittel
bereitzustellen.
Die erforderlichen Mittel
dafür in Höhe von DM 52.000,-- sind im 1. Nachtrag bereitzustellen.
Die Einnahmen auf den Hhst.
2100.11000, 2200.11000 und 2300.11000 sind entsprechend zu erhöhen.
Die Zuschüsse werden den
Trägern nicht ausgezahlt sondern intern verrechnet.
Die Vorlage wurde
mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Auszug: 401