Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

Antwort der Verwaltung:

An der Moorbek und auch an anderen Gewässern im Stadtgebiet kommt es, wie durch die Erläuterung von Herrn Pender dargestellt, gelegentlich zu der Situation der Fütterung von wildlebenden Wasservögeln durch Passanten.

Regelungen zu einem Fütterungsverbot der wildlebenden Wasservögel sind deutschlandweit uneinheitlich über das Gemeinde-Ortsrecht festgesetzt. Für Norderstedt gibt es hierzu keine direkte Regelung. Es ist eher indirekt über das Infektionsschutzgesetz geregelt.

Bis zum Oktober 2016 gab es hierzu ein Schild an einem der Stützpfeiler der Brücke Rathausallee:

Abbildung der abgebauten Informationstafel zum Thema Füttern der Wasservögel.

Für den Gesundheitszustand der wildlebenden Wasservögel ist es aus fachlicher Sicht besser, wenn keine Fütterung erfolgt. Auch der Zustand des Gewässers ist ohne den Eintrag der Futterprodukte (i.d.R. Brot) von höherer Qualität.
Diese Gründe sprechen durchaus für ein entsprechendes Hinweisschild am Ufer im Nahbereich der Sitzstufenanlage Moorbekpark.

 

Fraglich ist jedoch, wie viel Wirkung ein Schild entfaltet. Auch mit dem vorherigen Schild wurden Fütterungen beobachtet.
Zusätzlich ist auch in Erwägung zu ziehen, dass häufig durch Vandalismus auf den Schilderflächen Farbauftrag den Text überdeckt. Auch die Flächenpflege (Mähen) wird durch eine Vielzahl an Einzelelementen eher erschwert.

 

Ein Versuch, die Bevölkerung auf die schädliche Auswirkung des Fütterns hinzuweisen, erscheint aus Sicht der Verwaltung aber sinnvoll.

 

Im Rahmen des laufenden Bauvorhabens wird im Umfeld der Sitzstufenanlage an der Moorbek ein Schild zu der Problematik ‚Füttern der Enten‘ angebracht.

 

Beispielbild: