Beschluss: Kenntnisnahme

Für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.06.2020 bittet die AfD-Fraktion um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1.    Gab es in der Vergangenheit bereits Überlegungen zur Planung und zum Bau einer „Querspange Glashütte“ Wenn ja, wie ist diesbezüglich der Stand der Planung?

2.     Welche Maßnahmen wären erforderlich, um gegebenenfalls eine Planung (wieder) aufzunehmen?

3.     Wären für eine „Querspange Glashütte“ gegebenenfalls bereits Flächen im städtischen Eigentum vorhanden?

 

Antwort zu Frage 1)

 

Der heute im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP 2020) befindliche Trassenkorridor für eine mögliche Ortsumfahrung des Stadtteils Glashütte, basiert auf einer politischen Beratung (unter Beteiligung der Verwaltung und externer Fachgutachter), die ursprünglich bereits Anfang der 1990er Jahre ihren Beginn hatte, bzw. bis Anfang der 2000er Jahre erfolgte.

 

In diesem Zeitraum wurden zwischen haupt- und ehrenamtlicher Verwaltung (mit umfangreicher öffentlicher Beteiligung, im Zuge der Aufstellung eines neuen Stadtentwicklungsprogrammes „STEP/VEP 2010“) verschiedene gesamtstädtische Verkehrskonzeptionen thematisiert, um ein neues Verkehrsnetz, als Grundlage für die dringend notwendige Fortschreibung des veralteten Flächennutzungsplanes (FNP 84) zu erhalten. Konkret wurden diverse verkehrliche Neubauprojekte, Umgehungsstraßen, lichtsignaltechnische Konzeptionen (ÖPNV-Beschleunigung, etc.) und ein neuer Autobahnzubringer diskutiert, beraten und fachlich bewertet.

 

U. a. war eine Vollverlegung der Bundesstraße B432 auf eine neue Trasse (zwischen der Segeberger Chaussee bis an die Bundesautobahn A7), beginnend am östlichen Ortsaushang des Stadtteils Glashütte, angedacht und diese wurde auch vertieft verkehrshydraulisch betrachtet.

 

Bekanntermaßen wurden in den folgenden Jahren sowohl diese Vollverlegung der B432, als später auch eine mögliche Ortsumgehung des Stadtteiles Garstedt, sowie ein Autobahnzubringer „Norderstedt-Mitte“ jeweils politisch mehrheitlich abgelehnt und diese Projektideen sollten folglich aus dem FNP (der 2008 neu aufgestellt wurde) herausgenommen werden. 

 

Stattdessen wurden der Ausbau des „Knotens Ochsenzoll (Tunnel-Kreisel-Lösung), die Verlängerung der Oadby-and-Wigston Straße nach Norden und Westen, die Verlegung der Poppenbütteler Straße (mit Rückstufung des Langenharmer Weges), der Ausbau der Straße Harckesheyde, der Ausbau der Niendorfer Straße (mit Entwicklung des Gewerbegebietes Nordport) und die Verlegung der L76/K113 (heutige Kothla-Järve-Straße mit Sperrung der Quickborner Straße und Bau der Straße Beim Umspannwerk) weiter verfolgt und inzwischen auch baulich umgesetzt.

 

Demensprechend beinhaltet der bis heute rechtswirksame Flächennutzungsplan 2020 (letzte Fortschreibung im Jahre 2019) nur noch wenige – bisher nicht realisierte – Verkehrsneubaumaßnahmen.

Dazu gehört in der Tat noch ein Suchkorridor für die sogenannte „Querspange Glashütte“. Diese ist auf einer neuen Trasse (zwischen der Segeberger Chaussee bis zur Schleswig-Holstein-Straße = L284) angedacht und beginnt ihren Verlauf am östlichen Ortsaushang des Stadtteils Glashütte (etwa auf Höhe des Hummelsbütteler Steindammes) bis zum fiktiven Endpunkt mit Anschluss an die L284 (vorstellbar im Bereich der Einmündung Stormarnstraße / verlegte Poppenbütteler Straße).

 

Hauptziel dieser anbaufreien Umgehungsstraße ist die verkehrliche Entlastung stark befahrener (vorhandener) Hauptverkehrsstraßen mit hoch lärmbelasteter, parallel angrenzender Bebauung (hier ist zum einen die Poppenbütteler Straße, zwischen L284 und Segeberger Chaussee zu nennen und zum anderen die Segeberger Chaussee, zwischen Knoten Ochsenzoll und Poppenbütteler Straße aufzuführen).

 

Zudem soll diese neue Trasse eine sog. anbaufreie „Schwerlastverkehrstangente am Stadtrand“ bilden, um so verstärkt (LKW-)Lieferverkehre (von / nach Bad Segeberg zu den Gewerbeflächen entlang der Schleswig-Holstein-Straße) abseits sensibler, verdichteter Siedlungslagen zu führen / umzuleiten.

 

Eine Realisierung dieser Trasse würde auch die Grundvoraussetzung für einen entsprechenden Maßnahmenvorschlag im Lärmaktionsplan der Stadt Norderstedt, für eine denkbare Umgestaltung der Poppenbütteler Straße (Siedlungsabschnitt zwischen der Segeberger Chaussee und der Schleswig-Holstein-Straße), bilden.

 

Diese Fakten, stellen das bisher abschließende Arbeitsergebnis zum Thema „Querspange Glashütte“ dar. Weitergehende Planungen (z. B. Vorentwürfe / Schnitte, Trassenstudien / Gutachten, Beteiligungsprozesse etc.) wurden seither nicht vergeben, bzw. auch nicht intern erarbeitet / eingeleitet.

 

Lediglich erste (dafür) erforderliche Planungskosten wurden seither von der Verwaltung im Zuge der Haushaltsaufstellungen (u. a. für das Investitionsprogramm) angemeldet.

  

Antwort zu Frage 2)

 

Um eine weiterführende Planung erledigen zu können, müssten nunmehr planerische Varianten- und Trassenstudien für diese neue Straße erarbeitet werden. Parallel dazu wären zumindest Lärm-, Bodengrundbeschaffenheit- und Luftschadstoffgutachten erforderlich. Zudem wären analog dazu faunistische Potenzialabschätzungen und naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen zu erstellen. Außerdem müssten eine (General-)Entwässerungsplanung, ein Grunderwerbsverzeichnis und eine Gesamtkostenschätzung für das Projekt gefertigt werden. Schlussendlich wären auch erste Entwurfsplanungen (als Basis für eine politische Beratung und zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung) zu entwickeln.

 

Hierfür sind zunächst rd. 250.000,00 € Planungskosten erforderlich, die auf zwei Jahre verteilt im laufenden Haushaltsplan der Stadt zur Verfügung gestellt werden sollten. Da diese Mittel bisher nicht (gem. politischem Haushaltsbeschluss) im kassenwirksamen Doppelhaushalt der Stadt zur Verfügung stehen, kann die Planung insofern nicht – wie o. g. – weitergeführt werden.

 

Antwort zu Frage 3)

 

Im Laufe der Jahre hat die Stadtverwaltung einige Flächen – sowohl für eine mögliche bauliche Realisierung als auch für den daraus in jedem Fall umfangreich resultierenden naturschutzrechtlichen Ausgleich – erworben. Informationen dazu wurden fortlaufend im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (seitens der Verwaltung) erteilt.

 

Diese befinden sich überwiegend im Bereich des angedachten nördlichen Trassenkorridors (dort in Form einzelner Flächen entlang der Schleswig-Holstein-Straße).

 

Angrenzend der Segeberger Chaussee wurden bisher nahezu keine zusätzlichen Flächen für diesen Zweck erworben. Entsprechende Grunderwerbsverhandlungen wurden (da das Straßenprojekt bisher nicht intensiv weiterverfolgt werden konnte) dort auch nicht seitens der Verwaltung durchgeführt.

 

In der Anlage zu dieser Mitteilungsvorlage sind zwei Übersichtspläne beigefügt, in denen die vorhandenen städtischen Flächen (innerhalb eines fiktiven Trassensuchraumes) dargestellt sind.