Beschluss: Kenntnisnahme

Herr Pender fragte am 28.06.2020 an:

Dass viele Kinder mit dem Bus zur Schule fahren. Die Segeberger Chaussee Höhe Siegfriedstraße lässt keine Überquerung auf normalen Wege zu, was für Schüler ungünstig ist. Er bittet zu prüfen, ob ein Überweg geschaffen werden kann. Er bittet um schriftliche Beantwortung.

 

 

Antwort der Verwaltung:

Die Anlieger der Siegfriedstraße sowie des Seebarg haben sich bereits mehrfach bei der Verwaltung gemeldet um auch unter anderem die Überquerung der Segeberger Chaussee insbesondere für Schüler sicherer zu gestalten. Auch beim LBV als genehmigender Straßenbaubehörde ist eine derartige Anfrage direkt eingegangen.

 

Nach mehrfacher Rückabstimmung mit dem LBV hat die Verwaltung inzwischen eine Verkehrszählung der kreuzenden Fußgänger durchgeführt und beim LBV zur Genehmigung eingereicht. Ein positiver Rückbescheid ist bisher bei der Stadtverwaltung nicht eingegangen.

 

Da die Mindestanforderung des Überquerungsbedarfes gemäß RASt06 nicht erfüllt werden können, bleibt bis dato offen ob eine Genehmigung seitens des LBV-SH erteilt werden kann.