Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Sievers gibt für das Amt 32 den folgenden Bericht

 

Der Ausschuss Planung, Bau und Verkehr bat in seiner Sitzung am 07.09.2000 (Punkt 6 – Einwohnerfragestunde) darum, dass Antwortschreiben der Verwaltung zur Kenntnis zu erhalten. Das Antwortschreiben an Frau Seeger wir hiermit zur Kenntnis gegeben:

 

Sehr geehrte Frau Seeger,

 

Bezug nehmend auf das Ihnen mit Herrn Müller-Baran am 09.01.2001 geführte Telefonat möchte ich Ihnen die für den Kirchenstieg nunmehr angeordnete Maßnahme nochmals schriftlich erläutern.

 

Auf Grund Ihres Antrages vom 18.07.2000 wurden die Stellungnahmen des Polizeireviers Norderstedt und des Trägers der Straßenbaulast eingeholt. Diese lagen mir leider erst Mitte Dezember 2000 vor.

 

Mit Ihrem o. a. Antrag zeigten Sie Probleme der Feuerwehr u. a. in der Wendekehre des Kirchenstieges auf. Am 09.01.2001 fand ein Ortstermin mit Polizei, Träger der Straßenbaulast und Verkehrsbehörde statt. Es ging dabei um die Parkproblematik im Kirchenstieg und insbesondere in der Wendekehre des Kirchenstieges. Zur Lösung der Problematik wurde die Markierung von Parkflächen im Kirchenstieg erörtert. Gemäß der Vorgabe des Trägers der Straßenbaulast ist es aber nicht möglich, in der Wendekehre Parkflächen vorzusehen, da dann das Wenden von Großfahrzeugen (Feuerwehr / Müll) auf Grund des eingeschränkten Radius nicht mehr möglich wäre.  Die “fließende” Gestaltung der Wendekehre führt bereits heute dazu, dass zum Parken “eingeladen” wird und Feuerwehrfahrzeuge und andere Großfahrzeuge nicht mehr wenden können. Die Erreichbarkeit mit Rettungsfahrzeugen für die Wohneinheiten muss jedoch zwingend gewährleistet werden.

 

Nach sachgerechter Interessenabwägung wurde daher mit heutigem Datum die folgende Maßnahme auf Grund der §§ 44 und 45  Straßenverkehrsordnung (StVO) im Interesse der Sicherheit angeordnet.

Der Kirchenstieg wird an der Einmündung der Falkenbergstraße durch Z. 292-40 (Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone Beginn / Ende)       mit dem Zz. 1053-30  gekennzeichnet.

 

Zusätzlich werden Parkflächenmarkierungen auf der nördlichen Fahrbahnseite des Kirchenstieges (unter Berücksichtigung der Grundstückszugänge / -zufahrten; Müllboxen etc.) aufgebracht. Diese werden vorab provisorisch markiert und bei einem Ortstermin durch den Träger der Straßenbaulast, Polizei, Feuerwehr und Verkehrsbehörde abgenommen.

 

Damit wird abschließend bestimmt, wo im Kirchenstieg in Zukunft die Fahrzeuge abzustellen sind. Das Halten ohne zu parken (z. B. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen) ist auch weiterhin zulässig.


In der Wendekehre des Kirchenstieges selbst, können aus den o. a. Gründen keine Parkflächen markiert werden.

 

Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird das heute bestehende Haltverbot auf der Südseite des Kirchenstieges entfernt werden.

 

Es ist den beteiligten Behörden sehr wohl bewusst, dass diese Maßnahme nur durch verstärkte Kontrolle zum gewünschten Ziel führen wird und nicht von allen Anwohnern positiv aufgenommen werden wird. Im Interesse der freizuhaltenden Rettungswege muss allerdings nunmehr gehandelt werden.

 

Die Ursächlichkeit der von Ihnen bemängelten Parkproblematik wird mit der o. a. Maßnahme behoben. Das von Ihnen gewünschte Verkehrszeichen “nur Anlieger” wird durch diese Verkehrsbehörde nicht mehr verwendet, da jeder Nutzer im gewissen Maße ein Anliegen hat. Die von Ihnen kritisierten Fahrzeuge der Bewohner der Neubauten / Alter Kirchenweg müssten in diesem Sinne als Anlieger bezeichnet werden; das Problem wäre damit also nicht behoben.

 

Bitte informieren Sie die MitunterzeichnerInnen Ihres Schreibens von meiner Antwort.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrage

 

 

Borchardt

 

 

 

Vor Abgang:

 

2.        Herrn Scharf mit der Bitte um Kenntnisnahme

 

3.        Herrn Müller-Baran mit der Bitte um Kenntnisnahme

 

4.        Herrn Ersten Stadtrat Dr. Freter mit der Bitte um Kenntnisnahme

 

5.        Zur Post am:________________

 

6.        Berichtsvorlage für den Ausschuss Planung, Bau und Verkehr (aufgrund der Protokollierung vom 07.09.2000, TOP 6) mit dem vorstehenden Text fertigen

 

7.        Zum Vorgang 32.71 – 081 / Kirchenstieg