Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

1. Gebühreneinnahmen:

Das zum 09.09.1996 eingeführte und zum 20.07.1997 modifizierte Parkraumbewirt­schaf­tungskonzept um das Einkaufszentrum in Garstedt, hat bisher folgende Ausgaben bzw. Ein­nahmen verursacht:

 

A)     Herstellungskosten für Parkraumkonzept                                197.695,32 DM

B)      Jährliche Unterhaltungskosten                 1996                                   7.247,87 DM
                                                                   1997                                        27.772,26 DM
                                                                1998                                        36.318,09 DM
                                                                1999                                        38.104,32 DM
                                                                2000                                        39.597,71 DM

A) + B) Gesamtkosten                                                            346.735,57 DM

C)      Einnahmen seit 09.09.1996                                            520.000,00 DM

Überschuß C) - A) + B)                                                         173.264,43 DM

 

2. Euro-Umstellung:
               

Die neuen Parkscheinautomaten der Stadt Norderstedt müssen bis zum 01.01.2002 auf die Euro-Währung umgestellt werden.

 

Folgende Schritte sind hierfür im Fachbereich zu erledigen:

 

A)     Von der Herstellerfirma ist bereits schriftlich angekündigt worden, dass nur bei recht­zeitiger Bestellung eine zeitadequate Lieferung der neuen Münzprüfer erfolgen kann. Zu diesem Zweck muß eine Vorortaufnahme aller Münzprüfer, mit Feststellung der Serien­nummer und Softwareversion bis zum 30.01.2001 erfolgen. Zudem ist eine rechtsver­bind­liche Bestellung der Updates für die Münzprüfer bis zum 28.02.2001 erforderlich.

B)      Die bestehende Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Norderstedt muß abgeändert werden.

Diese Verordnung ist seit 01.01.1996 in Kraft und wurde durch den Bürgermeister der Stadt Norderstedt als örtliche Ordnungsbehörde erstellt.

Vorschlag für weiteres Vorgehen:

Zu A):

Das Team Verkehrsflächen erhebt zurzeit alle Standarten der Münzprüfer. Da ein Wartungs­vertrag für die Automaten besteht, ist eine Erledigung innerhalb der oben genannten Termin­spanne möglich.

Eine Bestellung der neuen Softwareversion muss aus fachlicher Sicht erfolgen, um den Fort­betrieb der Parkautomaten zu gewährleisten.

Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 DM sind fristgerecht für den Grundhaushalt 2001 an­gefordert worden.

Zu B):

 

Zurzeit beträgt die Höhe der Parkgebühren mit Parkscheinautomaten (laut Straßenverzeichnis der Stadtverordnung) 1,00 DM pro angefangene halbe Stunde. Für alle anderen Parkplätze mit Park­scheinautomaten beträgt die Gebühr 0,50 DM pro angefangene halbe Stunde.

 

Da ab 2002 die DM ihre Gültigkeit im Barzahlungsverkehr verliert, ist eine Veränderung der gesamten Gebührentafel notwendig.

 

Aus Vereinfachungsgründen wird von DM auf Euro im Verhältnis 2 : 1 umgestellt. Eine Beitragsumstellung mit Hilfe des Wechselkurses ist für die NutzerInnen der Automaten nicht praktikabel da zukünftig 30 Minuten Parkdauer einen Betrag von 0,5113 Euro ergeben würde.

 

Demzufolge wird die Höhe der Parkgebühren mit Parkscheinautomaten auf Euro 0,50 pro angefangene halbe Stunde und für alle anderen Parkplätze mit Parkscheinautomaten auf Euro 0,50 pro angefangene Stunde angepasst.

 

Diese Gebührenhöhe wird für die Um­stellungsparameter angenommen.

 

Abschließend muss noch mitgeteilt werden, dass diese Geräte nach wie vor mit einer Wechsel­­geldfunktion als Nutzerservice ausgerüstet bleiben. Die Geldwechsel­funktion dieser Geräte sind zudem politische Vorgabe seit Herstellung des Parkraumbewirt­schaftungs­konzeptes.

 

3. Sachstandsbericht:

 

Im Zuge der Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes um das Einkaufszentrum Garstedt wurden die Kurzzeitparkplätze in der Ochsenzoller Straße in Dauerparkplätze umge­wandelt. In diesem Zusammenhang ist das nachfolgende, seinerzeit nicht bekannte, Problem entstanden:

 

Es existiert ein Vertrag zwischen der Gemeinde Garstedt und Herrn Peter Faden, Ochsen­zoller Straße 103, 22848 Norderstedt.

 

In § 5 Abs. 2 dieses Vertrages hat sich die Gemeinde Garstedt seinerzeit verpflichtet, vor dem Grundstück Faden Parkplätze für Kurzzeitparker einzurichten. Entsprechend dieser Rechts­lage wurde jahrzehntelang verfahren. Die Stadt Norderstedt hat gemäß beschlossenem Park­raumbewirtschaftungskonzept diese Parkplätze zu Dauerparkplätzen umgewidmet. Herr Peter Faden besteht allerdings schriftlich darauf, dass die Parkplätze wieder für Kurzparker einge­richtet werden.

 

Die Stadt Norderstedt wird sich ihrer Verpflichtung nicht entziehen, zumal Herr Faden seinerzeit das Gelände für die Einrichtung der Park­plätze unentgeltlich an die Stadt Norderstedt übertragen hat.

 

Es handelt sich hier um ca. 6 Parkplätze, die mit einer Parkdauerbeschränkung von 2 Stunden ausgeschildert werden müßten.

 

Mit einer Beeinträchtigung des gesamten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist durch diese Maßnahme nicht zu rechnen.

 

Sonstige Probleme im Zuge der Gesamtmaßnahme sind bisher nicht eingetreten. Beschwerden in schriftlicher oder mündlicher Form liegen seit Modifizierung des Parkraumbewirtschaf­tungs­konzeptes in 1997 nicht vor.

 

Nach wie vor ist eine große Akzeptanz und ein reibungsloser Ablauf durch die Maßnahme des ruhenden Verkehrs zu verzeichnen.