Sitzung: 01.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
1.
Gebühreneinnahmen:
Das zum 09.09.1996 eingeführte und zum 20.07.1997 modifizierte Parkraumbewirtschaftungskonzept
um das Einkaufszentrum in Garstedt, hat bisher folgende Ausgaben bzw. Einnahmen
verursacht:
A)
Herstellungskosten
für Parkraumkonzept 197.695,32
DM
B)
Jährliche
Unterhaltungskosten 1996 7.247,87 DM
1997 27.772,26 DM
1998 36.318,09 DM
1999 38.104,32 DM
2000 39.597,71 DM
A) + B) Gesamtkosten 346.735,57 DM
C)
Einnahmen
seit 09.09.1996 520.000,00 DM
Überschuß C) - A) + B) 173.264,43
DM
2.
Euro-Umstellung:
Die
neuen Parkscheinautomaten der Stadt Norderstedt müssen bis zum 01.01.2002 auf
die Euro-Währung umgestellt werden.
Folgende
Schritte sind hierfür im Fachbereich zu erledigen:
A)
Von
der Herstellerfirma ist bereits schriftlich angekündigt worden, dass nur bei
rechtzeitiger Bestellung eine zeitadequate Lieferung der neuen Münzprüfer
erfolgen kann. Zu diesem Zweck muß eine Vorortaufnahme aller Münzprüfer, mit
Feststellung der Seriennummer und Softwareversion bis zum 30.01.2001 erfolgen.
Zudem ist eine rechtsverbindliche Bestellung der Updates für die Münzprüfer
bis zum 28.02.2001 erforderlich.
B)
Die
bestehende Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen
in der Stadt Norderstedt muß abgeändert werden.
Diese Verordnung ist seit 01.01.1996 in Kraft und wurde durch den Bürgermeister
der Stadt Norderstedt als örtliche Ordnungsbehörde erstellt.
Vorschlag
für weiteres Vorgehen:
Zu A):
Das Team Verkehrsflächen erhebt zurzeit alle Standarten der Münzprüfer. Da ein
Wartungsvertrag für die Automaten besteht, ist eine Erledigung innerhalb der
oben genannten Terminspanne möglich.
Eine Bestellung der neuen Softwareversion muss aus fachlicher Sicht erfolgen,
um den Fortbetrieb der Parkautomaten zu gewährleisten.
Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 DM sind fristgerecht für den
Grundhaushalt 2001 angefordert worden.
Zu B):
Zurzeit
beträgt die Höhe der Parkgebühren mit Parkscheinautomaten (laut
Straßenverzeichnis der Stadtverordnung) 1,00 DM pro angefangene halbe Stunde.
Für alle anderen Parkplätze mit Parkscheinautomaten beträgt die Gebühr 0,50 DM
pro angefangene halbe Stunde.
Da
ab 2002 die DM ihre Gültigkeit im Barzahlungsverkehr verliert, ist eine
Veränderung der gesamten Gebührentafel notwendig.
Aus
Vereinfachungsgründen wird von DM auf Euro im Verhältnis 2 : 1 umgestellt. Eine
Beitragsumstellung mit Hilfe des Wechselkurses ist für die NutzerInnen der
Automaten nicht praktikabel da zukünftig 30 Minuten Parkdauer einen Betrag von
0,5113 Euro ergeben würde.
Demzufolge
wird die Höhe der Parkgebühren mit Parkscheinautomaten auf Euro 0,50 pro
angefangene halbe Stunde und für alle anderen Parkplätze mit
Parkscheinautomaten auf Euro 0,50 pro angefangene Stunde angepasst.
Diese
Gebührenhöhe wird für die Umstellungsparameter angenommen.
Abschließend
muss noch mitgeteilt werden, dass diese Geräte nach wie vor mit einer Wechselgeldfunktion
als Nutzerservice ausgerüstet bleiben. Die Geldwechselfunktion dieser Geräte
sind zudem politische Vorgabe seit Herstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes.
3.
Sachstandsbericht:
Im
Zuge der Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes um das
Einkaufszentrum Garstedt wurden die Kurzzeitparkplätze in der Ochsenzoller
Straße in Dauerparkplätze umgewandelt. In diesem Zusammenhang ist das
nachfolgende, seinerzeit nicht bekannte, Problem entstanden:
Es
existiert ein Vertrag zwischen der Gemeinde Garstedt und Herrn Peter Faden,
Ochsenzoller Straße 103, 22848 Norderstedt.
In
§ 5 Abs. 2 dieses Vertrages hat sich die Gemeinde Garstedt seinerzeit
verpflichtet, vor dem Grundstück Faden Parkplätze für Kurzzeitparker
einzurichten. Entsprechend dieser Rechtslage wurde jahrzehntelang verfahren.
Die Stadt Norderstedt hat gemäß beschlossenem Parkraumbewirtschaftungskonzept
diese Parkplätze zu Dauerparkplätzen umgewidmet. Herr Peter Faden besteht
allerdings schriftlich darauf, dass die Parkplätze wieder für Kurzparker eingerichtet
werden.
Die
Stadt Norderstedt wird sich ihrer Verpflichtung nicht entziehen, zumal Herr
Faden seinerzeit das Gelände für die Einrichtung der Parkplätze unentgeltlich
an die Stadt Norderstedt übertragen hat.
Es
handelt sich hier um ca. 6 Parkplätze, die mit einer Parkdauerbeschränkung von
2 Stunden ausgeschildert werden müßten.
Mit
einer Beeinträchtigung des gesamten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist durch
diese Maßnahme nicht zu rechnen.
Sonstige
Probleme im Zuge der Gesamtmaßnahme sind bisher nicht eingetreten. Beschwerden
in schriftlicher oder mündlicher Form liegen seit Modifizierung des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes in 1997 nicht vor.
Nach
wie vor ist eine große Akzeptanz und ein reibungsloser Ablauf durch die
Maßnahme des ruhenden Verkehrs zu verzeichnen.