Sitzung: 01.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0026
Herr
Seevaldt beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Beschluss:
Der
erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150, 1. Änderung - Norderstedt -, Gebiet : “Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil
West”, westlich Lawaetzstraße bis zu einer Tiefe von
95
m, nördlich und südlich der bestehenden Stellplatzanlage der Firma
Jungheinrich, wird einschließlich der
Begründung, Stand :18.01.2001 in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage-
Nr. B 01/0026 gebilligt.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150, 1. Änderung - Norderstedt -, sowie die
Begründung sind gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. In der
Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu den geänderten
Teilen vorgebracht werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen
verkürzt.
Die
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der erneuten
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs.
3 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Beschlußkopie
an: 69