Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Beschluss:

Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150, 1. Änderung - Norderstedt -,  Gebiet : “Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil West”, westlich Lawaetzstraße bis zu einer Tiefe von

95 m, nördlich und südlich der bestehenden Stellplatzanlage der Firma Jungheinrich,  wird einschließlich der Begründung, Stand :18.01.2001 in der Fassung der Anlage 3 zur Vorlage- Nr. B 01/0026  gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150, 1. Änderung - Norderstedt -, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.

Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der erneuten öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschußmitglieder von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69