Sitzung: 20.08.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2
Vorlage: B 20/0185
Beschluss:
Der Entwurf des Bauleitplanes, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Friedrichsgaber Weg / Stettiner
Straße", Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4,
Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt,
südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt Teil A – Planzeichnung
(Anlage 2 zur Vorlage B 20/0185)
in der Fassung vom 03.08.2020 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 03.08.2020
(Anlage 3 zur Vorlage B 20/0185)
wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Friedrichsgaber Weg / Stettiner Straße"
-, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch:
Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2013-2018 inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
- zu Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzung innerhalb
des Plangebietes
- zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
Tiere und Pflanzen: Aussagen
·
zur Quantität von Brutvogelarten,
·
zu den Belangen von Natur und Landschaft
·
zu europäisch geschützten Tierarten
·
zum Schutz des gesetzlich geschützten Biotops
Knick
·
zur Konfliktanalyse (zu Verbotstatbeständen)
·
zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
Boden und Wasser:
Aussagen
·
zu Grundwasserständen
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Klima:
Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft:
Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung
der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das
Stadtgebiet
Kultur- und Sachgüter:
Aussagen
·
keine
Aussagen
Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen
finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt, Stand: Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand:
12/2007
· Lärmaktionsplan 2013-2018 inkl.
strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm ,Stand:
16.1.2013
· Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007
· Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017
· Abschätzung der aktuellen
und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
· Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan für die Flüchtlingsunterkünfte an der Stettiner
Straße in Norderstedt, Stand: August 2019
·
Stellungnahme vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und
Integration vom 20.12.2017
·
Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung Stand: 14.12.2017
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FWuD |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
|
|
Nein: |
|
|
|
|
|
|
1 |
1 |
|
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 2;
Stimmenenthaltung: 0