Sitzung: 01.02.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht
In
der o. g. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 21.12.2000
fragte Herr Roeske zur Querungshilfe Alter Kirchenweg wie folgt nach:
Vor
der Tankstelle (Nordoel) Alter Kirchenweg ist eine Querungshilfe so gebaut
worden, dass die Linksabbieger, die von der Tankstelle kommen, mitten über
die Querungshilfe fahren müssen und dies auch tun.
Herr
Roeske bittet die Verwaltung dazu um eine Stellungnahme.
Hierzu
nimmt das Amt Stadt als Lebensraum wie folgt Stellung:
Grundsätzlich
gilt, dass ein Befahren der Querungshilfe nicht zulässig ist. Die Geh- und
Radwegflächen sind dementsprechend gekennzeichnet (rot und grau).
Aus
fachtechnischer Sicht ist das Linksabbiegen ohne eine Befahrung der
Querungshilfe durchaus möglich.
Die
Querungshilfe musste so dicht wie möglich an den Wanderweg Richtung
Kirchenstieg angeordnet werden, da es sich hier um eine Schulwegverbindung
handelt.
Das
Team Verkehrsflächen wird dennoch, um die Situation zu entschärfen, Poller
zwischen den Geh- und Radweg im Bereich der Querungshilfe aufstellen lassen,
damit keine Gefahr für Kinder/Fußgänger/innen entstehen kann.