Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Sievers gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht

 

In der o. g. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 21.12.2000 fragte Herr Roeske zur Querungshilfe Alter Kirchenweg wie folgt nach:

 

Vor der Tankstelle (Nordoel) Alter Kirchenweg ist eine Querungshilfe so gebaut worden, dass die Linksabbieger, die von der Tankstelle kommen, mitten über die Querungshilfe fahren müssen und dies auch tun.

 

Herr Roeske bittet die Verwaltung dazu um eine Stellungnahme.

 

Hierzu nimmt das Amt Stadt als Lebensraum wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich gilt, dass ein Befahren der Querungshilfe nicht zulässig ist. Die Geh- und Radwegflächen sind dementsprechend gekennzeichnet (rot und grau).

 

Aus fachtechnischer Sicht ist das Linksabbiegen ohne eine Befahrung der Querungshilfe durchaus möglich.

 

Die Querungshilfe musste so dicht wie möglich an den Wanderweg Richtung Kirchenstieg angeordnet werden, da es sich hier um eine Schulwegverbindung handelt.

 

Das Team Verkehrsflächen wird dennoch, um die Situation zu entschärfen, Poller zwischen den Geh- und Radweg im Bereich der Querungshilfe aufstellen lassen, damit keine Gefahr für Kinder/Fußgänger/innen entstehen kann.