Beschluss:

 

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße", Gebiet: nördlich der Bebauung Rehkamp, östlich Moorbekstraße, südlich der Bebauung Moorbekstraße 70 bis 72 und westlich Ulzburger Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 20/0301) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 20/0301) in der Fassung vom 26.08.2020 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 26.08.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0301) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 321 Norderstedt "Östlich Moorbekstraße" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen: 

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zum Lärmschutz,
  • zur Verschattung

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zur Quantität von Brutvogelarten

·           zum Fledermausvorkommen,

·           zu den bestehenden Grünstrukturen,

·           zu den Auswirkungen und Maßnahmen auf Natur und Landschaft,

·           zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

·      zum Gewässer- und Bodenschutz,

·      zum Grundwasserschutz

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • -

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·                     Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                  

Stand: Januar 2014

·                     Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt      

Stand: 12/2007

·                    Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                                  

Stand: 05/2020

·           Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht                

      Stand: 12/2007

·                     Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne

      Stand: 2016/2017

·                     Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt  

Stand: 2007

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten

Stand: 2000

·           Verschattungsgutachten „Östlich Moorbekstraße“ in Norderstedt

Stand: 27.08.2020

·           Neue Wohnbebauung in 22846 Norderstedt – Projekt 2; Baugrundbeurteilung

Stand: 31.01.2019

·           Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 321 Moorbekstraße II

Stand: 31.01.2020

·           Gebäudekontrolle auf aktuellen oder Hinweise für zurückliegende Fledermausbesatz bezüglich des geplanten Abrisses einer Scheune auf dem Grundstück Ulzburger Str. 437 in Norderstedt

Stand: 29.10.2019

·           Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 297 Norderstedt „Westlich Moorbekstraße“

Stand: 28.01.2016/ 04.02.2016

·           Stellungnahme vom Gewässer- und Landschaftsverband im Kreis Pinneberg vom 01.10.2019

·           Stellungnahme vom Kreis Segeberg vom 09.10.2019

 

 

Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen ist auf zwei Wochen zu verringern. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr billigt die Offenlage während der Herbstferien.

 

Sollten sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

1

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

Der Beschluss wurde mehrheitlich beschlossen.

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesen.14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0