Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Herr Dr. Pranzas fragt an, wie viele bisher noch nicht genutzte gemischte Bauflächen in Norderstedt existieren. Er fragt nach einer Auflistung und den Besitz- bzw. Eigentumsverhältnissen.

 

Im FNP 2020 sind eine Reihe von gemischten Bauflächen dargestellt. Bei dem überwiegendem Großteil handelt es sich z.B. um Flächen entlang der Magistralen oder anderer größtenteils bereits bebauter und gemischt genutzter Flächen im Stadtgebiet (z.B. Norderstedt Mitte, Altes Dorf Garstedt, Schmuggelstieg usw.).

Von den als neue Siedlungsflächen im FNP 2020 dargestellten gemischten Bauflächen sind noch folgende ungenutzt:

 

Nr.

Gebietsbezeichnung

Größe

M 1a

Fg Ulzburger Straße - Ost

0,8

M 4

NM Ulzburger Straße, westl.

1,0

M 5

Gl Glashütter Kirchenweg, nördl.

8,0

M 6

Gl Müllerstr., südl.

0,7

M 8

Ga Kornhoop

0,2

 

Die M 1a Fläche ist der östliche Teil der sogenannten Hamburger Fläche an der Straße Harkshörn, die im Zuge eines Rahmenplanverfahrens einer Bebauung zugeführt werden soll. Diese Fläche ist im Eigentum der EGNO.

 

Die M 4 Fläche ist die Fläche des heutigen Rechenzentrums an der Ulzburger Straße/ Ecke Buchenweg. Diese Fläche ist bereits bebaut, die nördlich gelegenen Bereiche werden über die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 314 und 324 Nutzungen zugeführt (Wohnen, Kino). Die Flächen sind in Entwicklerhand.

 

Die M 5 Fläche wurde am 18.06.2020 dem Ausschuss im Rahmen einer Vorlage vorgestellt (B 20/0184). Eine Entwicklung kann z.B. über ein Rahmenplanverfahren eingeleitet werden. Dieser Tagesordnungspunkt wurde als 1. Lesung gehandhabt und wird am 20.08.2020 erneut auf die Tagesordnung gestellt. Die Flächen sind in Entwicklerhand.

 

Die M 6 Fläche ist gegenüberliegend vom Busbahnhof Glashütte nördlich der Segeberger Chaussee. Eine Entwicklung ist aufgrund nicht gegebener Flächenverfügbarkeit (privat) derzeit nicht absehbar.

 

Die relativ kleine M 8 Fläche ist südlich des Betriebshofes an der Friedrich-Ebert-Straße und umfasst die vorhandene Splittersiedlung. Für eine städtebauliche Neuordnung dieses Bereiches wurde das Bauleitplanverfahren Nr. 335 angestoßen. Die Flächen befinden sich in Privatbesitz.