Sitzung: 20.08.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 20/0250
Sachverhalt:
Herr
Dr. Pranzas fragt an, wie viele bisher noch nicht genutzte gemischte Bauflächen
in Norderstedt existieren. Er fragt nach einer Auflistung und den Besitz- bzw.
Eigentumsverhältnissen.
Im
FNP 2020 sind eine Reihe von gemischten Bauflächen dargestellt. Bei dem
überwiegendem Großteil handelt es sich z.B. um Flächen entlang der Magistralen
oder anderer größtenteils bereits bebauter und gemischt genutzter Flächen im
Stadtgebiet (z.B. Norderstedt Mitte, Altes Dorf Garstedt, Schmuggelstieg usw.).
Von
den als neue Siedlungsflächen im FNP 2020 dargestellten gemischten Bauflächen
sind noch folgende ungenutzt:
Nr. |
Gebietsbezeichnung |
Größe |
M 1a |
Fg Ulzburger Straße - Ost |
0,8 |
M
4 |
NM
Ulzburger Straße, westl. |
1,0 |
M
5 |
Gl
Glashütter Kirchenweg, nördl. |
8,0 |
M
6 |
Gl
Müllerstr., südl. |
0,7 |
M
8 |
Ga
Kornhoop |
0,2 |
Die
M 1a Fläche ist der östliche Teil der sogenannten Hamburger Fläche an der
Straße Harkshörn, die im Zuge eines Rahmenplanverfahrens einer Bebauung
zugeführt werden soll. Diese Fläche ist im Eigentum der EGNO.
Die
M 4 Fläche ist die Fläche des heutigen Rechenzentrums an der Ulzburger Straße/
Ecke Buchenweg. Diese Fläche ist bereits bebaut, die nördlich gelegenen
Bereiche werden über die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 314 und 324
Nutzungen zugeführt (Wohnen, Kino). Die Flächen sind in Entwicklerhand.
Die
M 5 Fläche wurde am 18.06.2020 dem Ausschuss im Rahmen einer Vorlage
vorgestellt (B 20/0184). Eine Entwicklung kann z.B. über ein
Rahmenplanverfahren eingeleitet werden. Dieser Tagesordnungspunkt wurde als 1.
Lesung gehandhabt und wird am 20.08.2020 erneut auf die Tagesordnung gestellt.
Die Flächen sind in Entwicklerhand.
Die
M 6 Fläche ist gegenüberliegend vom Busbahnhof Glashütte nördlich der
Segeberger Chaussee. Eine Entwicklung ist aufgrund nicht gegebener
Flächenverfügbarkeit (privat) derzeit nicht absehbar.
Die
relativ kleine M 8 Fläche ist südlich des Betriebshofes an der
Friedrich-Ebert-Straße und umfasst die vorhandene Splittersiedlung. Für eine
städtebauliche Neuordnung dieses Bereiches wurde das Bauleitplanverfahren Nr.
335 angestoßen. Die Flächen befinden sich in Privatbesitz.