Sitzung: 10.09.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 20/0309
Beschluss:
Die Leitungskräfte in den
städtischen Kindertagesstätten werden ab dem 01.01.21 wie folgt vom
Gruppendienst freigestellt:
·
bei
Einrichtungen mit einer Gruppe
20 % der wöchentlichen
Arbeitszeit einer Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen 2 Gruppen 40 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen mit 3 Gruppen 60 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer
Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen mit 4 Gruppen 80 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer
Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen mit 5 Gruppen 100 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen mit 6 Gruppen 110 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer
Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen mit 6 Gruppen und mehr als 100 Regelplätzen und Einrichtungen mit
7 Gruppen 125 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle.
·
bei
Einrichtungen mit 8 Gruppen 135 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer
Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen mit 9 Gruppen 150 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer
Vollzeitstelle
·
bei
Einrichtungen mit 10 Gruppen 160 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer
Vollzeitstelle
·
usw.
In Einrichtungen mit einer
Produktionsküche werden die Leitungskräfte zusätzlich für zwei Stunden in der
Woche für die Koordination freigestellt. Bei Einrichtungen mit Modulbetreuung
(Schulkindbetreuung nach der Richtlinie Ganztag und Betreuung des Landes
Schleswig-Holstein vom 02.12.2010) erfolgt eine zusätzliche Freistellung der
Leitungskraft für Leitungstätigkeiten im Umfange von drei Stunden je
Modulgruppe und Woche.
Abstimmung:
Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.