Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Die Leitungskräfte in den städtischen Kindertagesstätten werden ab dem 01.01.21 wie folgt vom Gruppendienst freigestellt:

·         bei Einrichtungen mit einer Gruppe

20 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen 2 Gruppen 40 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen mit 3 Gruppen 60 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen mit 4 Gruppen 80 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen mit 5 Gruppen 100 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen mit 6 Gruppen 110 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen mit 6 Gruppen und mehr als 100 Regelplätzen und Einrichtungen mit 7 Gruppen 125 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle.

·         bei Einrichtungen mit 8 Gruppen 135 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen mit 9 Gruppen 150 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         bei Einrichtungen mit 10 Gruppen 160 % der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle

·         usw.

In Einrichtungen mit einer Produktionsküche werden die Leitungskräfte zusätzlich für zwei Stunden in der Woche für die Koordination freigestellt. Bei Einrichtungen mit Modulbetreuung (Schulkindbetreuung nach der Richtlinie Ganztag und Betreuung des Landes Schleswig-Holstein vom 02.12.2010) erfolgt eine zusätzliche Freistellung der Leitungskraft für Leitungstätigkeiten im Umfange von drei Stunden je Modulgruppe und Woche.


Abstimmung:

 

Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.