Beschluss: Kenntnisnahme

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Anfrage:

 

 

Das Betriebsamt und beteiligte Fachabteilungen werden gebeten, an folgenden Unfall-schwerpunkten Wildwarnschilder mit Abschnittslängenangabe zu installieren.

 

1.         Schleswig-Holstein-Straße – Länge 1400m

 

Ab der Zusammenführung der Unterführung und der Abfahrt des Ochsenzoller-Kreisels bis in nördlicher Richtung etwa 400m hinter der Einmündung des Kreuzweges

 

2.         Friedrich-Ebert-Straße – Länge 300m

 

Ab der Einmündung des Schierkamps bis zur Autobahnüberführung

 

3.         Halloh – Länge 800m

 

Ab dem Ende des Windschutzzauns hinter der Einmündung „Paulsort“ bis kurz vor die Kreisgrenze mit der Umbenennung in die Norderstedter Straße.

 

4.         Schleswig-Holstein Straße - Länge 1400m

 

Beginn 200m hinter der Einmündung der Straße „Beim Brüderhof“ bis 150m vor der Einmündung des Henstedter Wegs

 

Antwort der Verwaltung

 

           

Das Zeichen 142 „Wildwechsel“ darf nur für Straßen mit schnellem Verkehr für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, in denen Wild häufig über die Fahrbahn wechselt. Diese Gefahrstellen sind mit den unteren Jagd- und Forstbehörden sowie den Jagdausübungsberechtigten festzulegen (Verwaltungsvorschrift –Straßenverkehrsordnung).

 

Vor Jahren gab es eine Aktion des Landes, unter Beteiligung der Jagdausübungsberechtigen. Dabei wurden die Wildunfälle nach Jagdjahren und Unfallpunkten (mit Datum, Uhrzeit, Kilometerangabe, Wildart) gesammelt. Aufgrund der Auswertung der über mehrere Jahre gesammelten Daten wurde seitens des Landes festgelegt, dass die VZ 142 StVO (Wildwechsel) nur dann aufzustellen sind, wenn sich mehr als 5 Wildunfälle pro Jagdjahr (vom 01.04.-31.03. des Folgejahres) auf 1 Straßenkilometer ereignet haben. Hierzu müssen die Jagdausübungsberechtigten die Wildunfälle an die Straßenverkehrsbehörde melden (mit Datum, KfZ-Kennzeichen sowie Art des verunfallten Wildes). Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die VZ 142 dann angeordnet. Dies gilt allerdings nur für Außerortsstraßen.

 

Bisher erfolgten keine derartigen Meldungen der Jagdausübungsberechtigten bei der Straßenverkehrsbehörde Norderstedt.


Daher wurden nun alle Jagdausübungsberechtigten angeschrieben.

 

Dabei konnten in vier Bereichen Auffälligkeiten festgestellt werden:

 

Schleswig-Holstein-Straße

 

1.)   Kreisverkehr Ochsenzoll bis Höhe Ebereschenweg (500 m)

2.)   Kreuzweg- Am Exerzierplatz (450 m)

3.)   Heidelweg – Henstedter Weg (900 m)

 

Halloh

 

Stadtgrenze-Gärtnerstraße (1,2 km)

 

Eine Anordnung der gewünschten Beschilderung ist in diesen Bereichen gegenüber dem Betriebsamt und dem Landesbetrieb Schleswig-Holstein erfolgt.

 

Bei der beantragten Friedrich-Ebert-Straße wurden lediglich 2 Unfälle 2019 und einer 2018 festgestellt, so dass hier verkehrsrechtlich keine Wildwarnschilder angeordnet werden können. Dennoch wurde das Betriebsamt gebeten, hier blaue Reflektoren an die Leitpfosten anzubringen.