Sitzung: 16.09.2020 Umweltausschuss
Beschluss: Kenntnisnahme
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: M 20/0233
Anfrage:
Das Betriebsamt und beteiligte Fachabteilungen werden gebeten, an
folgenden Unfall-schwerpunkten Wildwarnschilder mit Abschnittslängenangabe zu
installieren.
1. Schleswig-Holstein-Straße – Länge 1400m
Ab der Zusammenführung der Unterführung
und der Abfahrt des Ochsenzoller-Kreisels bis in nördlicher Richtung etwa 400m
hinter der Einmündung des Kreuzweges
2. Friedrich-Ebert-Straße – Länge 300m
Ab der Einmündung des Schierkamps bis
zur Autobahnüberführung
3. Halloh – Länge 800m
Ab dem Ende des Windschutzzauns hinter
der Einmündung „Paulsort“ bis kurz vor die Kreisgrenze mit der Umbenennung in
die Norderstedter Straße.
4. Schleswig-Holstein Straße - Länge 1400m
Beginn 200m hinter der Einmündung der
Straße „Beim Brüderhof“ bis 150m vor der Einmündung des Henstedter Wegs
Antwort der Verwaltung
Das Zeichen 142 „Wildwechsel“ darf nur für Straßen mit schnellem Verkehr
für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, in denen Wild häufig über
die Fahrbahn wechselt. Diese Gefahrstellen sind mit den unteren Jagd- und
Forstbehörden sowie den Jagdausübungsberechtigten festzulegen
(Verwaltungsvorschrift –Straßenverkehrsordnung).
Vor Jahren gab es eine Aktion des Landes, unter Beteiligung der
Jagdausübungsberechtigen. Dabei wurden die Wildunfälle nach Jagdjahren und
Unfallpunkten (mit Datum, Uhrzeit, Kilometerangabe, Wildart) gesammelt.
Aufgrund der Auswertung der über mehrere Jahre gesammelten Daten wurde seitens
des Landes festgelegt, dass die VZ 142 StVO (Wildwechsel) nur dann aufzustellen
sind, wenn sich mehr als 5 Wildunfälle pro Jagdjahr (vom 01.04.-31.03. des
Folgejahres) auf 1 Straßenkilometer ereignet haben. Hierzu müssen die
Jagdausübungsberechtigten die Wildunfälle an die Straßenverkehrsbehörde melden
(mit Datum, KfZ-Kennzeichen sowie Art des verunfallten Wildes). Bei Vorliegen
der Voraussetzungen werden die VZ 142 dann angeordnet. Dies gilt allerdings nur
für Außerortsstraßen.
Bisher erfolgten keine derartigen Meldungen der
Jagdausübungsberechtigten bei der Straßenverkehrsbehörde Norderstedt.
Daher wurden nun alle Jagdausübungsberechtigten angeschrieben.
Dabei konnten in vier Bereichen Auffälligkeiten festgestellt werden:
Schleswig-Holstein-Straße
1.) Kreisverkehr Ochsenzoll bis Höhe Ebereschenweg (500 m)
2.) Kreuzweg- Am Exerzierplatz (450 m)
3.) Heidelweg – Henstedter Weg (900 m)
Halloh
Stadtgrenze-Gärtnerstraße (1,2 km)
Eine Anordnung der gewünschten Beschilderung ist in diesen Bereichen
gegenüber dem Betriebsamt und dem Landesbetrieb Schleswig-Holstein erfolgt.
Bei der beantragten Friedrich-Ebert-Straße wurden lediglich 2 Unfälle
2019 und einer 2018 festgestellt, so dass hier verkehrsrechtlich keine
Wildwarnschilder angeordnet werden können. Dennoch wurde das Betriebsamt
gebeten, hier blaue Reflektoren an die Leitpfosten anzubringen.