Beschluss:

 

a.    Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 11.09.2020 in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 03.09.2018 sind als Anlagen Nr. 3, 5 und 6 der Vorlage beigefügt.

 

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange ist in der Scoping-Tabelle (siehe Anlage 7 zur Vorlage) dargestellt (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Die darin noch als ausstehend vermerkten Untersuchungen wurden zwischenzeitlich vollumfänglich abgearbeitet.

 

b.    Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1", Gebiet: Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee Teil A – Planzeichnung (Anlage 9 zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 10 zur Vorlage) in der Fassung vom 11.09.2020 wird beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 11.09.2020 (Anlage 11 zur Vorlage) und der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 11.09.2020 (Anlage 12 zur Vorlage) werden gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1" -, die Begründung und der Entwurf Durchführungsvertrags sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

c.    Es wird ein 3-facher Ausgleich gem. den Vorgaben der Baumschutzsatzungen vorgenommen.

Aufgrund des § 22 GO waren keine von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

 


Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

 

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

2

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 3; Stimmenenthaltung: 0

somit mehrheitlich beschlossen.