Beschluss:

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße", Gebiet: Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 20/0350) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 20/0350) in der Fassung vom 14.09.2020 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 14.09.2020 (Anlage 4 zur Vorlage B 20/0350) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 338 Norderstedt "Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

·         zur Besonnung der angrenzenden Gebäude

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Vögel und Käferarten (Eremiten).

·           zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)

·           zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

·           zu den Auswirkungen auf Arten und Lebensgemeinschaften (Baumbestand)

·           zu den Auswirkungen auf besonders streng geschützte Arten

·           zu Erhaltungsgeboten (Baumstandorte)

·           zu Anpflanzungen (Baumstandorte, Einfriedungen, Dachflächen)

·           zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen

·      zur Auswirkungen auf die Bodenfunktion

·      zu Maßnahmen zum Schutz des Bodens

·      zur Bilanzierung von Ausgleichsmaßnahmen

·      zu Maßnahmen zum Schutz des Wasserhaushaltes

·      zu Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

·      zur Oberflächenentwässerung des Niederschlagswassers

·      zur Schmutzwasserkanalisation

·      zu Grundwasserständen

·      zur Versickerung von gesammelten Niederschlagswasser

·      zur Grundwasserhaltung

·      zur geothermischen Nutzung

·      zu Trinkwassergewinnungsgebieten

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

·         zu Auswirkungen auf die Luftbelastung

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

·         zur Wärme- und Energieversorgung

·         zum Energiestandard der Gebäude

·         zu Art und Herstellung der Bauteile (Dach, Wand, Fenster) der Gebäude

·         zur Eigenverschattung der Dachflächen bezüglich der Nutzung von Photovoltaik

·         zu Auswirkungen auf das (Klein-)Klima

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

·         zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

·         keine

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt
Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt

Stand: 12/2007

·         Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
Stand: 05/2020

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht
Stand: 12/2007

·         Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne
Stand: 2016/2017

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt        
Stand: 2007

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten
Stand: 2000

·         Energiekonzept zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 18.08.20; KAplus Ingenieurbüro Vollert, Eckernförde

·         Verschattungsanalyse zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 26.08.20; Paloh Architekten, Hamburg / Patzelt-Rieffel Vermessungsbüro, Norderstedt

·         Potenzialabschätzung, faunistische Erfassung (Fledermäuse und gebäudebrütende Vögel, sowie artenschutzrechtliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 22.08.20; Björn Leupolt Bestandserfassung, Gutachten und Monitoring, Heidmühlen

·         Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 10.09.20; Landschaftsplanung Jacob/Fichtner Landschaftsarchitekten bdla, Norderstedt

·         Wassertechnischer Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 27.08.20; Waack + Dähn Ingenieurbüro Norderstedt / GSB Grundbauingenieure Schnoor + Bauer GmbH & Co. KG

·         Elektro-Mobilitätskonzept zum Bebauungsplan Nr. 338 „Glojenbarg zwischen Querpfad und Tarpenbekstraße“ vom 25.08.20; Adlershorst Baugenossenschaft eG, Norderstedt

·         Stellungnahme des Kreises Segeberg – Der Landrat – Wasser-Boden-Abfall/Geothermie vom 25.07.2019 (Nr. 7 der Abwägung)

·         Stellungnahme des Kreises Segeberg – Der Landrat – Untere Naturschutzbehörde vom 25.07.2019 (Nr. 7 der Abwägung)

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FWuD

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 1, somit mehrheitlich beschlossen.