Die Überprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit in Wasserschutzgebieten der Zone III sollte laut geltender Rechtslage in Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2015 erfolgt sein.

 

Die Überprüfung ist von den Eigentümern bzw. Betreibern zu veranlassen. Zum Nachweis der Dichtheit ist in der Regel eine Sichtprüfung mittels Kamerabefahrung ausreichend.

Festgestellte Schäden sind selbstverständlich in angemessener Zeit zu beheben.

 

Das Stadtgebiet Norderstedts befindet sich zu großen Teilen innerhalb der Zone III der Wasserschutzgebiete Norderstedt, Langenhorn-Glashütte, Quickborn und Henstedt-Ulzburg (s. Anlage).

 

Die zuständige Untere Wasserbehörde (Kreis Segeberg) wird nun beginnen, zunächst mit einer ersten Stichprobe die Dichtheitsbescheinigungen abzufragen.

 

In der Anlage wird daher eine Information der Unteren Wasserbehörde über die geplante Vorgehensweise zur Kenntnis gegeben.

 

Danach ist vorgesehen zunächst eine Informationskampagne über die örtliche Presse sowie „Haus & Grund“ durchzuführen, um danach die Grundstückseigentümer in einem ausgewählten Gebiet (ca. 240 Grundstücke) persönlich anzuschreiben.

 

Nach Auswertung der Erfahrungen soll dann die Überprüfung kontinuierlich fortgesetzt werden.

 

Sofern Bedarf bestehen sollte, steht die Untere Wasserbehörde und auch der Fachbereich Verkehrsflächen, Entwässerung und Liegenschaften gerne persönlich für weitere Erläuterungen zur Verfügung. 

 

Anlage 6